Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Münch , Alexander Klaus
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bayern
Adresse
Landshuter Straße 19, 93047 Regensburg
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Regensburg HRA 11169
EUID
DED3410V.HRA11169
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
4 IN 565/25
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anzeige Masseunzulänglichkeit
30.01.2026
Antragstellung Schuldner
01.04.2026
Bekanntmachung Festsetzung Bezug
08.04.2026
Bekanntmachung § 35 InsO
10.04.2026
Frist Stellungnahme
29.04.2026
Antrag Veräußerung
24.06.2026
Bekanntmachung Veräußerung
26.06.2026
Beschluss Festsetzung Bezug
29.06.2026
Frist Einwendung Veräußerung
10.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners Münch Alexander Klaus ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 27.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§ 208 Abs. 1 InsO). Am 08.04.2026 hat das Gericht auf Antrag des Schuldners vom 01.04.2026 den Betrag festzustellen begonnen, der den Bezügen aus einem angemessenen Dienstverhältnis entspricht; der Schuldner beantragte die Festsetzung von 2.500,00 EUR. Eine Frist zur Stellungnahme lief bis zum 29.04.2026. Am 10.04.2026 erklärte der Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit und dem Freibad-Imbiss nicht zur Masse gehört. Am 29.06.2026 wurde durch Beschluss die monatliche Brutto-Höhe von 2.500,00 € als angemessenes Dienstverhältnis festgestellt. Aufgrund eines Antrags des Insolvenzverwalters vom 24.06.2026 wird im schriftlichen Verfahren über die Zustimmung zur Veräußerung von Grundstücken in Stollsdorf zu einem Kaufpreis von insgesamt 45.000,00 € beschlossen; eine Frist zur Einwendung lief bis zum 10.07.2026.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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Der Insolvenzverwalter hat dem Schuldner gegenüber erk…
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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Der Insolvenzverwalter hat dem Schuldner gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit des Schuldners sowie zur Pacht und zum Betrieb des Freibad-Imbisses in Hailing nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können, § 35 Abs. 2 der Insolvenzordnung.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 10.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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1. Auf Antrag des Schuldners vom 01.04.2026 hat das Ge…
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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1. Auf Antrag des Schuldners vom 01.04.2026 hat das Gericht gemäß § 35 Absatz 2 Satz 2 InsO i. V. m. § 295a Absatz 2 Satz 1 InsO den Betrag festzustellen, der den Bezügen aus einem angemessenen Dienstverhältnis entspricht.
Der Schuldner hat beantragt, einen vom Gericht festzulegenden Betrag in Höhe von 2.500,00 EUR festzusetzen und entsprechende Unterlagen zur Glaubhaftmachung vorgelegt. Die Unterlagen können bei der Geschäftsstelle eingesehen werden.
2. Dem Insolvenzverwalter und den Insolvenzgläubigern wird hiermit im schriftlichen Verfahren (§ 5 Absatz 2 Satz 1 InsO) Gelegenheit gegeben, bis zum 29.04.2026 Anträge zu stellen bzw. Stellungnahmen abzugeben und Tatsachen und Beweismittel vorzutragen bzw. vorzulegen, die dem Antrag des Schuldners entgegen sprechen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist wird das Gericht über den Antrag des Schuldners entscheiden.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 08.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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hat der Insolvenzverwalter am 27.01.2026 angezeigt, da…
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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hat der Insolvenzverwalter am 27.01.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.
Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 30.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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Beschluss:
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Es wird gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i. …
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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Beschluss:
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Es wird gemäß § 35 Abs. 2 Satz 2 InsO i. V. m. § 295a Abs. 2 Satz 1 InsO festgestellt, dass ein Betrag in Höhe von 2.500,00 € monatlich brutto den Bezügen aus dem nach § 295a Abs. 1 InsO zu Grunde legenden Dienstverhältnis des Schuldners entspricht.
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Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Regensburg
Augustenstr. 3
93049 Regensburg
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 24.0…
4 IN 565/25
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Münch Alexander Klaus, geboren am 11.10.1978, Eckhof 1, 84152 Mengkofen
Inhaber der Pronta e.K., Regensburg, Registergericht: Amtsgericht Regensburg Registergericht Register-Nr.: HRA 11169
- Schuldner -
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters vom 24.06.2026 wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur Veräußerung der im Eigentum des Schuldners stehenden Gebäude- und Freifläche in der Hauptstraße 27, Stollsdorf, Flst. Nr. 62, eingetragen im Grundbuch von Köttwitzsch, Blatt 96, Amtsgericht Döbeln und zur Veräußerung der im Eigentum des Schuldners stehenden Verkehrsfläche in der Hauptstraße, Stollsdorf, Flst. Nr. 3, eingetragen im Grundbuch von Köttwitzsch, Blatt 191, Amtsgericht Döbeln, zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 45.000,00 €.
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 10.07.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Regensburg, Augustenstr. 3, 93049 Regensburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen stimmberechtigten Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Regensburg - Insolvenzgericht - 26.06.2026
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