Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MufflerFix GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Ringstr. 21 a, 31162 Bad Salzdetfurth OT Lechstedt
Handelsregister
Amtsgericht Hildesheim HRB 205388
EUID
DEP2408.HRB205388
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hildesheim
Aktenzeichen
50 IN 5/21
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens
Termine & Fristen
Stichtag Schlusstermin
10.07.2025
Festsetzung Vergütung
30.07.2025
Aufhebung
30.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Handel mit und Vertrieb von Fahrzeugteilen und Fahrzeugzubehör
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH ist am 30.04.2026 aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist. Zuvor hatte das Amtsgericht Hildesheim am 23.05.2025 die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt und den Stichtag für den Schlusstermin sowie die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen auf den 10.07.2025 festgelegt. Bis zu diesem Stichtag waren Widersprüche gegen Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sowie das Schlussverzeichnis möglich. Am 30.07.2025 wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens festgesetzt. Die zur Verteilung stehenden Mittel betrugen 5.489,66 € abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Mehrwertsteuer sowie Gerichtskosten. Zu berücksichtigende Insolvenzforderungen beliefen sich auf 75.953,31 €.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 5/21 -132: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollz…
50 IN 5/21 -132: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), ist am 30.04.2026 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21A, 31162 Bad Salzdetfurth, soll die Schlussverteilung stattfinden. Zur Verteilung stehen Mittel in Höhe von 5.489,66 € abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Mehrwertsteuer sowie Gerichtskosten zur…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21A, 31162 Bad Salzdetfurth, soll die Schlussverteilung stattfinden. Zur Verteilung stehen Mittel in Höhe von 5.489,66 € abzüglich noch festzusetzender Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen und Mehrwertsteuer sowie Gerichtskosten zur Verfügung. Es sind Insolvenzforderungen in Höhe von 75.953,31 € zu berücksichtigen.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist in der Geschäftsstelle des Amtsgericht - Insolvenzgericht - Hildesheim, Kaiserstraße 60, 31134 Hildesheim, Az.: 50 IN 5/21, zur Einsicht ausgelegt.
Auf die Frist des § 189 InsO wird verwiesen.
Amtsgericht Hildesheim, 23.05.2025
Dokument1
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 5/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO)…
50 IN 5/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Stichtag, der dem Schlusstermin und dem Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen entspricht, ist der 10.07.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
a) Widersprüche gegen nachträglich angemeldete Forderungen
b) Einwendungen gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
c) Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag auf der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 23.05.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
50 IN 5/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Mara…
50 IN 5/21 -132: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MufflerFix GmbH, Ringstraße 21 A, 31162 Bad Salzdetfurth (AG Hildesheim, HRB 205388), vertr. d.: Marvin Menze, Richard-Wagner-Straße 40, 31141 Hildesheim, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Rüdiger Marahrens festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hildesheim eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
abzüglich durch Beschluss vom 31.01.2025 festgesetzter Vorschuss
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.05.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 14.639,22 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hildesheim, Kaiserstr. 60, 31134 Hildesheim einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hildesheim, 30.07.2025
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