Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 28176
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MukoCell GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Otto-Hahn-Str. 15, 44227 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 28176
EUID
DER2402.HRB28176
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 210/24
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth
Adresse
Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf
Termine & Fristen
Eröffnung
01.03.2025 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
26.03.2025
Berichtstermin
16.04.2025 , 11:00 Uhr
Prüfungstermin
16.04.2025 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Herstellung, Entwicklung, Vermarktung und Verkauf von Gewebetransplantaten sowie Forschung im Bereich Tissue Engineering (Rekonstruktion von Organen). Ferner der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Personen- und/oder Kapitalgesellschaften, deren An- und Verkauf sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im In- und Ausland.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MukoCell GmbH ist am 01.03.2025 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag wurde am 07.10.2024 von der Schuldnerin gestellt. Zugleich werden die Verfahren 500 IN 210/24 und 500 IN 5/25 verbunden. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth ernannt worden. Forderungen sind bis zum 26.03.2025 anzumelden. Ein Termin zur Gläubigerversammlung, der Berichtstermin und der Prüfungstermin sind für den 16.04.2025 angesetzt. Auf diesem Termin soll unter anderem über die beabsichtigte Veräußerung des Geschäftsbetriebs beschlossen werden. Die Forderungstabelle wird ab dem 02.04.2025 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 210/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28176 eingetragenen MukoCell GmbH, Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Rolf Hans-Ferdinand Hermann Günter Witte und Frau Veronika Ku…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 210/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28176 eingetragenen MukoCell GmbH, Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dr. Rolf Hans-Ferdinand Hermann Günter Witte und Frau Veronika Kunert
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.03.2025, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 07.10.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zugleich werden die Verfahren 500 IN 210/24 und 500 IN 5/25 unter Führung des zuerst genannten miteinander verbunden (§ 4 InsO, § 147 ZPO).
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 26.03.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 16.04.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 02.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
500 IN 210/24
Düsseldorf, 01.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 210/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28176 eingetragenen Mukocell GmbH, Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 402…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 210/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28176 eingetragenen Mukocell GmbH, Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf
wird die Tagesordnung zum Berichtstermin am
Mittwoch, 16.04.2025, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
um folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt:
- Beschlussfassung der Gläubiger über die beabsichtigte Veräußerung des Geschäftsbetriebs der Schuldnerin (Vertrag vom 02.04.2025), unter Umständen auch an eine nahestehende Person oder unter Wert (§§ 160 ff InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellung des Beschlusses an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
500 IN 210/24
Amtsgericht Düsseldorf, 03.04.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 210/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28176 eingetragenen Mukocell GmbH, Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
ist am 30.10.2024, um 18:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 210/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 28176 eingetragenen Mukocell GmbH, Merowingerplatz 1a, 40225 Düsseldorf, vertr. d. d. Gf.
ist am 30.10.2024, um 18:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Peter Minuth, Breite Straße 29-31, 40213 Düsseldorf bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 210/24
Amtsgericht Düsseldorf, 30.10.2024
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