Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mundinger Engineering GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Bad Hersfeld HRB 1231
EUID
DEM1305.HRB1231
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bad Hersfeld
Aktenzeichen
11 IN 83/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Jutta Rüdlin
Adresse
Am Markt 22, 34212 Melsungen
Telefon
05661-926280
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.09.2026 , 15:20 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Verfahren über das Vermögen der Mundinger Engineering GmbH ist Gegenstand eines Insolvenzantragsverfahrens. Am 16.09.2026 um 15:20 Uhr hat das Amtsgericht Bad Hersfeld die Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin getroffen. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragstellerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Bad Hersfeld einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
11 IN 83/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mundinger Engineering GmbH, Braacher Str. 17, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, HRB 1231), vertr. d.: 1. Holger Mundinger, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gert Mundinger, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2026 um 15:20 Uhr die vorläufige …
11 IN 83/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Mundinger Engineering GmbH, Braacher Str. 17, 36199 Rotenburg a. d. Fulda (AG Bad Hersfeld, HRB 1231), vertr. d.: 1. Holger Mundinger, (Geschäftsführer), vertr. d.: 1.1. Gert Mundinger, (Geschäftsführer), ist am 16.09.2026 um 15:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Jutta Rüdlin, Am Markt 22, 34212 Melsungen, Tel.: 05661-926280, Fax: 05661-9262820, E-Mail: melsungen@pluta.net bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 16.09.2026
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