Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 24443
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mundo Verde GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Westrfalendamm 98, 44141 Dortmund
Handelsregister
Amtsgericht Dortmund HRB 24443
EUID
DER2402.HRB24443
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 120/16
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Markus Birkmann
Adresse
Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
Termine & Fristen
Aufhebung
31.07.2026 , 18:41 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Groß -und Einzelhandel mit Lebensmitteln und Waren aller Art sowie der Import und Export solcher Waren,die Erbringung,Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen aller Art,das Halten,Verwalten,Erwerben und Veräußern von Beteiligungen aller Art sowie das Betreiben,der Erwerb und die Verwertung von Handels-und Produktionsstätten aller Art.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundo Verde GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24443, ist am 31.07.2026 um 18:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der Schuldner wird gesetzlich durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Christophe Baatz vertreten. Als Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Markus Birkmann bestellt. Gegen den Beschluss zur Aufhebung steht demjenigen, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind, der Rechtsbehelf der Erinnerung gemäß § 11 Abs. 2 RPflG zu. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund einzulegen und muss binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung eingegangen sein.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 120/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24443 eingetragenen Mundo Verde GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Christophe Baatz, Unterm Schrick 9 B, 44…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 120/16
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 24443 eingetragenen Mundo Verde GmbH, Westfalendamm 98, 44141 Dortmund, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jean-Christophe Baatz, Unterm Schrick 9 B, 44797 Bochum
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Markus Birkmann, Westenhellweg 92-94, 44137 Dortmund
wird heute, am 31.07.2026, um 18:41 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
258 IN 120/16
Amtsgericht Dortmund, 31.07.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.