Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Mundwerk Lausitz GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Cottbus HRB 13928
EUID
DEG1103.HRB13928
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 259/21
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Prüfungstermin
29.09.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundwerk Lausitz GmbH ist eröffnet. Zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen ist das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag für die Einreichung von schriftlichen Widersprüchen gegen Forderungen wird der 29. September 2025 bestimmt. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus zur Einsicht aus. Gegen den Beschluss ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen die Erinnerung zulässig.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundwerk Lausitz GmbH, Karl-Marx-Straße 6, 03103 Neupetershain-Nord, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 29. September 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem e…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mundwerk Lausitz GmbH, Karl-Marx-Straße 6, 03103 Neupetershain-Nord, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 29. September 2025, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
AG Cottbus, den 23. Juni 2025, Az.: 63 IN 259/21
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