Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Munzer, Marco
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Sachsen
Adresse
Uferstr. 23, 02826 Görlitz
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRA 12222
EUID
DEU1104.HRA12222
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
305 IN 2320/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Mirko Lehnert
Kanzlei
Schiebe und Collegen
Adresse
Augustusburger Straße 234, 09127 Chemnitz
Telefon
0371 337 603 0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
04.06.2025 , 14:35 Uhr
Eröffnung
24.10.2025 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
12.12.2025
Widerspruchsfrist
23.01.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, Inhaber der Munzer Services e.K., wurde zunächst vor dem Amtsgericht Dresden eingeleitet. Am 04.06.2025 wurden vorläufige Maßnahmen angeordnet und Mirko Lehnert zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Verfahren wurde später an das Amtsgericht Chemnitz verlegt (Aktenzeichen 305 IN 2320/24), wobei ein zuvor anhängiges Verfahren hinzuverbunden wurde. Am 24.10.2025 um 13:00 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Mirko Lehnert ist zum endgültigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Die Gläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 12.12.2025 anzumelden. Widersprüche gegen die Feststellung der Forderungen sind bis zum 23.01.2026 einzureichen. Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung wurde als unzulässig zurückgewiesen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 736/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Uferstraße 23, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
- wurde am 04.06.2025 um 14.35 Uhr Mirk…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532 IN 736/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Uferstraße 23, 02826 Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
- wurde am 04.06.2025 um 14.35 Uhr Mirko Lehnert, c/o Schiebe und Collegen Judeichstraße 6, 01099 Dresden, Email geschäftlich dresden@schiebe.de, Telefax 0351 2644 179 9, Telefon geschäftlich 0351 2644 179 0, Website www.schiebe.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen des Schuldners über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an den Schuldner zu.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post im Inland gilt diese am vierten Tag nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 2320/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
ergeht am 18.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Das Ver…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 2320/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
ergeht am 18.06.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Das Verfahren 305 IN 1141/25 wird dem Verfahren 305 IN 2320/24 hinzuverbunden,
letztgenanntes Verfahren führt.
2. Die in dem hinzuverbundenen Verfahren angeordneten Sicherungsmaßnahme mit Beschluss vom 04.06.2025, angeordnet durch das Amtsgericht
Insolvenzgericht Dresden unter dem vormaligen Aktenzeichen 532 IN 736/25, sowie die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt
Mirko Lehnert, Dresden, bleiben aufrechterhalten.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 2320/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23 // EG, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
ergeht am 24.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Ve…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 2320/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23 // EG, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
ergeht am 24.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen des Schuldners wird am 24.10.2025 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Mirko Lehnert
c/o Schiebe und Collegen
Augustusburger Straße 234
09127 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 337 603 0
Telefax: 0371 337 603 9
Email geschäftlich: chemnitz@schiebe.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an den Schuldner.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 12.12.2025 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, dürfen nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, den Schuldner und die Gläubiger bis zum 23.01.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen.
7. Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird als unzulässig zurückgewiesen.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 2320/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23 // EG, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
ergeht am 24.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Antrag auf…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 305 IN 2320/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Marco Munzer, geb. 03.10.1972, Uferstraße 23 // EG, 02826 Görlitz
Inhaber der Munzer Services e.K., Görlitz, Amtsgericht Dresden , HRA 12222
ergeht am 24.10.2025 nachfolgende Entscheidung:
Der Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung wird als unzulässig zurückgewiesen.
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