Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Musikhaus Drewes GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Braunschweig HRB 208138
EUID
DEP1103.HRB208138
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Braunschweig
Aktenzeichen
273 IN 209/22 c
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Wilhelm Perk
Rolle
vorläufiger Insolvenzverwalter
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung Vergütung
17.09.2026
Beschluss ergangen
12.10.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Musikhaus Drewes GmbH, Goslarsche Straße 55, 38304 Wolfenbüttel, ist die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wilhelm Perk festgesetzt worden. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat mit Schriftsatz vom 17.09.2026 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die konkreten festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen, jedoch wird die Mindestvergütung gemäß § 10 InsVV i.V.m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV mit 1.000,00 EUR angegeben. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter ist gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen. Der Beschluss des Amtsgerichts Braunschweig ist am 12.10.2026 ergangen. Die Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Die Frist für die Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen und beginnt mit der Zustellung bzw. Verkündung der Entscheidung. Bei Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
273 IN 209/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Musikhaus Drewes GmbH, Goslarsche Straße 55, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 208138), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wilhelm Perk festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten…
273 IN 209/22 c: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Musikhaus Drewes GmbH, Goslarsche Straße 55, 38304 Wolfenbüttel (AG Braunschweig, HRB 208138), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Wilhelm Perk festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Braunschweig eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i.V.m. § 2 Abs. 2 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 17.09.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Die Mindestvergütung beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.000,00 EUR.
II.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Braunschweig, An der Martinikirche 8, 38100 Braunschweig, Elektronische Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166699024563-000010200 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Braunschweig, 12.10.2026
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