Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MV Fleisch GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Niedersachsen
Handelsregister
Amtsgericht Hannover HRB 207461
EUID
DEP2305.HRB207461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hannover - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
909 IN 692/16 - 8 -
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Antrag auf Festsetzung
28.07.2026
Beschlussdatum
04.09.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Fleisch GmbH ist anhängig. Gegenstand dieser Bekanntmachung ist die Festsetzung der Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven. Das Gläubigerausschussmitglied beantragte mit Schriftsatz vom 28.07.2026 die Festsetzung. Der Berechnung der Vergütung liegt ein Stundensatz von 95,00 EUR zugrunde. Die festgesetzten Beträge sind gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Hannover eingesehen werden. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
909 IN 692/16 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Fleisch GmbH, Oesselser Straße 44, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 207461), vertr. d.: 1. Rüdiger Boschen, Aumunder Heide 36, 28755 Bremen / Aumund, (Geschäftsführer), 2. Frank Meyer, Am Leinkamp 9a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), 3. Dr. Christo…
909 IN 692/16 - 8 -: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MV Fleisch GmbH, Oesselser Straße 44, 30880 Laatzen (AG Hannover, HRB 207461), vertr. d.: 1. Rüdiger Boschen, Aumunder Heide 36, 28755 Bremen / Aumund, (Geschäftsführer), 2. Frank Meyer, Am Leinkamp 9a, 30880 Laatzen, (Geschäftsführer), 3. Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg, (Generalhandlungsbevollmächtigter), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Hannover eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 28.07.2026 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven die Festsetzung der Vergütung und Auslagen.
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 95,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Hannover - Insolvenzabteilung -, Dienstgebäude: Hamburger Allee 26, 30161 Hannover, Postanschrift: Volgersweg 1, 30175 Hannover; Postfach 2 27, 30002 Hannover, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1166698277712-000010167 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Hannover, 04.09.2026
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