Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRB 22449
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Insolvenzprofil
M.V.G. Consulting GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Bonifaciusstraße 268, 45309 Essen
Handelsregister
Amtsgericht Essen HRB 22449
EUID
DER2503.HRB22449
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
161 IN 17/18
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Johannes Graute
Adresse
III. Hagen 30, 45127 Essen
Termine & Fristen
Aufhebung
03.08.2026 , 12:48 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Consulting und Projektierung im Bereich Industrie, Technologie und Handel
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.V.G. Consulting GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22449, ist am 03.08.2026 um 12:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Der gesetzlich vertretene Geschäftsführer ist Herr Herbert Bollmann. Als Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Johannes Graute bestellt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 17/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22449 eingetragenen M.V.G. Consulting GmbH, Bonifaciusstr. 268, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Bollmann, Bonifaciusstr. 268, 45309 Ess…
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 17/18
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 22449 eingetragenen M.V.G. Consulting GmbH, Bonifaciusstr. 268, 45309 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Herbert Bollmann, Bonifaciusstr. 268, 45309 Essen
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Johannes Graute, III. Hagen 30, 45127 Essen
wird heute, am 03.08.2026, um 12:48 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
161 IN 17/18
Amtsgericht Essen, 03.08.2026
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