Gegenstand des Unternehmens sind die Erbringung von Ingenieurleistungen und Beratung jeglicher Art für Planung und Realisierung von Produkteinrichtungen insbesondere Projektmanagement, Fertigungsplanung, Erstellen von Informationssystemen und Anlagen- und Betriebsmittelrealisierung; technische Versuchs- und Serviceleistungen jeglicher Art, insbesondere Untersuchung und Prüfung von Komponenten, Modellanpassungen und -änderungen, Umbauten von Serienteilen und -typen, Wartung und Pflege sowie Protothypentestreihenuntersuchungen technischer Produkte aller Art; Entwicklung, Weiterentwicklung, Planung, Produktion, Montage, Wartung, Pflege und Handel von technischen Produkten der Fahrzeug-, Maschinen-, Elektrik-, Elektronik-, Hard- und Software-, Kerntechnik-, und Verfahrenstechnikindustrie einschließlich technischer Prüfeinrichtungen und -anlagen sowie Prüfverfahren und -methoden; Arbeiternehmerüberlassung (Personalleasing) und damit zusammenhängende Tätigkeiten; Auf - und Umbau von Fahrzeugen, insbesondere Prototypen, Ausübung des Kraftfahrzeugtechnikhandwerks (u.a. Messtechnikintegration, Softwarenachrüstung für Fahrzeuge); Softwareentwicklung und Vertrieb, Softwareankauf und Übernehme im Lizenzwege sowie alle der Erbringung des Hauptzweckes dienenden Nebengeschäfte wie Ausübung von Beratungs- und Schulungstätigkeiten auf diesen Gebieten, Ankauf und Verkauf von Datenverarbeitungsgeräten, deren Montage und Wartung; An- und Verkauf von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen.
Zusammenfassung des Verfahrens
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH wurde am 21.08.2025 die vorläufige Verwaltung angeordnet und Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 01.10.2025 eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter hat am 26.09.2025 gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Masse zur Erfüllung der fälligen und künftig fällig werdenden Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 01.12.2025 anzumelden. Ein Berichts- und Prüfungstermin findet am 18.12.2025 statt. Für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung wurde die Vergütung und die Auslagen des Insolvenzverwalters auf einer Berechnungsgrundlage von 649.594,23 EUR festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 88/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Herzogin-Clara-Straße 42, 38442 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung au…
25 IN 88/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Herzogin-Clara-Straße 42, 38442 Wolfsburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 649.594,23 EUR mit Zuschlägen) für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 18.12.2025 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 18.12.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens d…
25 IN 88/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 21.08.2025 um 14:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig, MBA, Rechtsanwaltsges. Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de, Internet: www.schubra.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 21.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 88/25 : Über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Wirt…
25 IN 88/25 : Über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2025 um 12:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Dipl. Wirtsch. jur. Tobias Hartwig, MBA, Rechtsanwaltsges. Schultze & Braun, Museumstr. 5, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/6128720-0, Fax: 0531/6128720-100, E-Mail: THartwig@schubra.de, Internet: www.schubra.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 01.12.2025 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 18.12.2025, 11:00 Uhr, Saal D, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 02.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
25 IN 88/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die In…
25 IN 88/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162), vertr. d.: Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 26.09.2025 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.
Amtsgericht Wolfsburg, 30.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr. 25 IN 88/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162),
vertreten durch:
Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 29.10.2025 auf einer Be…
Geschäfts-Nr. 25 IN 88/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen MVI Group GmbH, Softwareentwicklung, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg (AG Braunschweig, HRB 212162),
vertreten durch:
Mike Schmidt, Dieselstraße 33, 38446 Wolfsburg, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 29.10.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 649,594,23 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen für den Zeitraum der vorläufigen Insolvenzverwaltung zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 2 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein.
Amtsgericht Wolfsburg 18.11.2025
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