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Personaldienstleitung
Das Amtsgericht Essen hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der M.V.V. GmbH Personaldienstleistung die Regelvergütung des Insolvenzverwalters gemäß § 63 Abs. 3 Satz 2 InsO i.V.m. §§ 10, 2 InsVV festgesetzt. Die Vergütung beträgt 25 % des Regelsatzes, berechnet auf einer Grundlage von 452.048,02 €, zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 und § 10, 7 InsVV. Das Verfahren ist eröffnet und läuft. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen eingesehen werden.
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