Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MVZ Der Arzt Sachsen GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Carolastraße 7 a, 09111 Chemnitz
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 28018
EUID
DEU1206.HRB28018
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
318 IN 869/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Oliver Kenzer
Termine & Fristen
Beschlussfassung Gläubigerversammlung
28.05.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
ärztliche und nichtärztliche Tätigkeiten auf dem Gebiet der ambulanten privatärztlichen und vertragsärztlichen Versorgung im gesetzlich zulässigen Umfang, insbesondere im Rahmen der Zulassungen als Medizinische Versorgungszentren im Sinne des § 5 Abs.1 SGB V, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens, einschließlich Durchführung von Selektivverträgen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Chemnitz hat in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ DerArzt Sachsen GmbH eine Beschlussfassung der Gläubigerversammlung für den 28.05.2024 anberaumt. Auf der Tagesordnung steht die Klageerhebung gegen die Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand AG wegen Rückgewähr gezahlter Leasingraten sowie gegen die DAS Systemhaus GmbH wegen ausgebliebener Lieferungen. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 869/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ DerArzt Sachsen GmbH, Carolastraße 7a, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28018
vertreten durch den Geschäftsführer Kenzer Oliver
ergeht am 22.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 318 IN 869/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ DerArzt Sachsen GmbH, Carolastraße 7a, 09111 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 28018
vertreten durch den Geschäftsführer Kenzer Oliver
ergeht am 22.04.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 28.05.2024
11:00 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Auf der Tagesordnung steht:
1.1. Klageerhebung gegen die Deutsche Leasing für Sparkassen und Mittelstand AG wegen Rückgewähr gezahlter Leasingraten i.H.v. 553.140,45 EUR nebst Zinsen
1.2. Klageerhebung gegen die DAS Systemhaus GmbH wegen der ausgebliebenen Lieferung von Leasinggegenständen
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.
Rechtsbehelfsbelehrung:
|
Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung.
Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz;
Form:
Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
Frist:
Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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