Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
C. H. Müller GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Sachsen
Adresse
Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund
Handelsregister
Amtsgericht Chemnitz HRB 2743
EUID
DEU1206.HRB2743
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
201 IN 765/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Dirk Herzig
Adresse
Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz
Telefon
0371 382370
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2024 , 09:45 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 13:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
14.08.2024
Berichtstermin
25.09.2024 , 09:30 Uhr
Prüfungstermin
25.09.2024 , 09:30 Uhr
Widerspruchsfrist Forderungsprüfung
24.03.2025
Gegenstand des Unternehmens
Fertigung und Verarbeitung von Erzeugnissen aus Textilien und Kunststoffen aller Art sowie Handel mit diesen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH ist am 01.07.2024 um 13:00 Uhr eröffnet worden. Zuvor war am 23.04.2024 Dr. Dirk Herzig als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein allgemeiner Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Zum endgültigen Insolvenzverwalter wurde ebenfalls Dr. Dirk Herzig bestellt. Die Insolvenzgläubiger wurden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 14.08.2024 anzumelden. Ein Gläubigerausschuss ist vorläufig eingesetzt. Der Berichtstermin sowie der Termin zur Beschlussfassung und Prüfung der angemeldeten Forderungen ist für den 25.09.2024 um 09:30 Uhr anberaumt. Im weiteren Verfahrensverlauf wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 24.03.2025 besteht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
- wurde am 23.04.2024 um 9:45 Uhr Dr. Dir…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
- wurde am 23.04.2024 um 9:45 Uhr Dr. Dirk Herzig, Promenadenstraße 3, 09111 Chemnitz, Telefon geschäftlich 0371 382370, Telefax 0371 3823710, Email geschäftlich dherzig@schultze-braun.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
ergeht am 16.05.2024 nachfolgende Entsche…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
ergeht am 16.05.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Sparkasse Vogtland
vertreten durch Carolin Albert
Komturhof 2, 08527 Plauen
|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski
Gasstraße 29
22761 Hamburg
|Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Agentur für Arbeit Chemnitz
vertreten durch Frau Kerstin Steinbach
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
ergeht am 01.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. …
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
ergeht am 01.07.2024 nachfolgende Entscheidung:
1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Fertigung und Verarbeitung von Erzeugnissen aus Textilien und Kunststoffen aller Art sowie Handel mit diesen) wird am 01.07.2024 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird
Rechtsanwalt
Dr. Dirk Herzig
Promenadenstraße 3
09111 Chemnitz
Telefon geschäftlich: 0371 382370
Telefax: 0371 3823710
Email geschäftlich: dherzig@schultze-braun.de
bestellt.
3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 14.08.2024 anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen
wird bestimmt auf:
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Mittwoch, 25.09.2024
09:30 Uhr
Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.
6. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt.
Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern:
|Carolin Albert
Reinhard-Rödel-Weg 4
08468 Reichenbach im Vogtland
|Euler Hermes Deutschland Niederlassung der Euler Hermes SA
vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Tim Wierzbinski
Gasstraße 29
22761 Hamburg
|Bundesagentur für Arbeit, Dienststelle Agentur für Arbeit Chemnitz
vertreten durch Frau Kerstin Steinbach
Heinrich-Lorenz-Straße 20
09120 Chemnitz
7. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten g…
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 201 IN 765/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der C. H. Müller GmbH, Gewerbering 1, 08468 Heinsdorfergrund, Amtsgericht Chemnitz , HRB 2743
vertreten durch den Geschäftsführer Philipp Gerhard Hans Porst
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 24.03.2025 den Forderungen beim
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Chemnitz
Gerichtsstraße 2
09112 Chemnitz
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.
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