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Insolvenzprofil
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Verfahrensfortschritt
Antrag / Prüfung
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzeröffnung
Berichte & Termine
Der Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Absatz 1 SBG V, das durch angestellte Ärzte und/oder Vertragsärzte sowie weiteres Personal an der ärztlichen sowie sonstigen medizinischen Versorgung privat Versicherter, gesetzlich Versicherter und sonstiger Patienten - insbesondere unter Beachtung der damit verbundenen Verpflichtungen gemäß der §§ 9 und 10 dieser Satzung - teilnimmt. Dies schließt alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Maßnahmen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar der Versorgung dienend, mit ein.
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27.05.2026 um 11:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MVZ gynbee GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
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