Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 102099
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Insolvenzprofil
MVZ gynbee GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Hauptstraße 44, 40789 Monheim am Rhein
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 102099
EUID
DER1101.HRB102099
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
500 IN 118/26
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
27.05.2026 , 11:10 Uhr
Eröffnung
01.08.2026 , 08:00 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.09.2026
Berichtstermin
23.09.2026 , 10:00 Uhr
Prüfungstermin
23.09.2026 , 10:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Absatz 1 SBG V, das durch angestellte Ärzte und/oder Vertragsärzte sowie weiteres Personal an der ärztlichen sowie sonstigen medizinischen Versorgung privat Versicherter, gesetzlich Versicherter und sonstiger Patienten - insbesondere unter Beachtung der damit verbundenen Verpflichtungen gemäß der §§ 9 und 10 dieser Satzung - teilnimmt. Dies schließt alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Maßnahmen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar der Versorgung dienend, mit ein.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27.05.2026 um 11:10 Uhr im Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der MVZ gynbee GmbH vorläufige Maßnahmen angeordnet. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragen. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres bestellt worden. Es ist verfügt worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Den Drittschuldnern ist verboten, an die Schuldnerin zu zahlen; der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin sind untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen sind einstweilen eingestellt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ gynbee GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worde…
Das Amtsgericht Düsseldorf hat am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen im Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ gynbee GmbH angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Am 01.08.2026 ist das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden, basierend auf einem Antrag der Schuldnerin vom 26.05.2026. Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres ist zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 23.09.2026 um 10:00 Uhr im Amtsgericht Düsseldorf angesetzt. Die Tabelle mit den Forderungen wird ab dem 09.09.2026 zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Berichts- und Prüfungstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ gynbee GmbH ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 26.05.2026. Zuvor waren am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andre…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MVZ gynbee GmbH ist am 01.08.2026 um 08:00 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Grundlage war ein von der Schuldnerin gestellter Antrag vom 26.05.2026. Zuvor waren am 27.05.2026 vorläufige Maßnahmen angeordnet und Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Mit der Eröffnung ist er zum Insolvenzverwalter ernannt worden. Forderungen sind bis zum 02.09.2026 anzumelden. Ein gemeinsamer Termin für die Gläubigerversammlung (Berichtstermin) und den Prüfungstermin der angemeldeten Forderungen ist am 23.09.2026 um 10:00 Uhr angesetzt. Am 19.08.2026 hat der Insolvenzverwalter angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Al…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Altgaßen
ist am 27.05.2026, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
500 IN 118/26
Amtsgericht Düsseldorf, 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Altgaßen
wird wegen Zahlungsunfähigkei…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Altgaßen
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.08.2026, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.05.2026 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Andres, Bennigsen-Platz 1, 40474 Düsseldorf, Telefon: 0211 27408569, Fax: 021127408570.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.09.2026 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Mittwoch, 23.09.2026, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2. Etage, Sitzungssaal 2.216.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die eventuelle Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin
- die eventuelle Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO)
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.09.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.333 niedergelegt.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de
500 IN 118/26
Düsseldorf, 01.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Altgassen, Z…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 500 IN 118/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 102099 eingetragenen MVZ gynbee GmbH, Hauptstr. 44, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Prof. Dr. Christopher Altgassen, Zu den Tannen 41, 47809 Krefeld
ist am 19.08.2026 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
500 IN 118/26
Amtsgericht Düsseldorf, 21.08.2026
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