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Insolvenzprofil
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die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §§ 33 und 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere. Mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbare Tätigkeiten, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten (§§ 72 Abs. 1, 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG) wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art, soweit gesetzlich und berufsrechtlich zulässig.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MW Steuerberatungsgesellschaft mbH ist eröffnet. Im Rahmen des laufenden Verfahrens wurden zwei besondere Gläubigerversammlungen anberaumt, um über besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters gemäß § 160 InsO zu beschließen. Zunächst wurde für den 27.02.2024 ein Termin zur Beschlussfassung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem Finanzamt Hannover-Nord festgesetzt, der Anfechtungsansprüche in Höhe von 162.449,34 EUR betrifft. Später wurde für den 07.08.2024 ein weiterer Termin angeordnet, der der Zustimmung zur Vergleichsvereinbarung vom 24.06.2024 hinsichtlich eines insolvenzrechtlichen Haftungsanspruchs aus § 15b Abs. 4 InsO gegenüber dem Geschäftsführer der Schuldnerin dient, der in Höhe von 20.000,00 EUR festgestellt wurde. Für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung wurde das mündliche Verfahren angeordnet. Die Entscheidungen sind mit der befristeten Erinnerung innerhalb von zwei Wochen anfechtbar.
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