Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MWB Gastro Holding GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Friesenweg 1, 22763 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 170163
EUID
DEK1101.HRB170163
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 138/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel
Adresse
Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg
Telefon
040 22 66 77
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
15.05.2026 , 14:59 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellschaften.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Hamburg hat am 15.05.2026 um 14:59 Uhr in dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MWB Gastro Holding GmbH die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel bestellt worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Die Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Die Notfrist zur Einlegung der Beschwerde beträgt zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 138/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MWB Gastro Holding GmbH, Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellscha, Friesenweg 1, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 170163), vertr. d.: Farzad Abdollahi, (Gesch…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 138/26
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MWB Gastro Holding GmbH, Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Komplementärfunktion in Kommanditgesellscha, Friesenweg 1, 22763 Hamburg (AG Hamburg, HRB 170163), vertr. d.: Farzad Abdollahi, (Geschäftsführer), ist am 15.05.2026 um 14:59 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Annika Schinkel, Sechslingsforte 2, 22087 Hamburg, Tel.: 040 22 66 77 bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
67g IN 138/26
Amtsgericht Hamburg, 15.05.2026
Datenschutzhinweise:
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https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise
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