Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MY-CAMP GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Oberaltenallee 8.a), 22081 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 145220
EUID
DEK1101.HRB145220
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 261/22
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Gläubigerversammlung Vergleich Kharkan
09.04.2024 , 10:30 Uhr
Gläubigerversammlung Vergleich Ahmadi
17.12.2024 , 11:00 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Software As a Service Dienste, Cloud Dienste, IT-Consulting
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MY-CAMP GmbH ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter hat einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan abgeschlossen, nach dem dieser zur Abgeltung der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche einen Betrag in Höhe von EUR 40.000,00 an die Insolvenzmasse zahlt. Über diesen Vergleich soll auf der Gläubigerversammlung beschlossen werden. Der Termin für die Gläubigerversammlung ist auf den 09.04.2024 um 10:30 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg angesetzt. Sollte keine stimmberechtigte Gläubigerin oder kein stimmberechtigter Gläubiger teilnehmen, gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MY-CAMP GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden zwei Vergleichsvorschläge zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung vorgelegt. Zunächst wurde ein Termin für den 09.04.2024 angesetzt, um einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan zu ber…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MY-CAMP GmbH ist eröffnet. Im Rahmen des Verfahrens wurden zwei Vergleichsvorschläge zur Beschlussfassung durch die Gläubigerversammlung vorgelegt. Zunächst wurde ein Termin für den 09.04.2024 angesetzt, um einen Vergleich mit dem Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan zu beraten, bei dem dieser EUR 40.000,00 an die Insolvenzmasse zahlt. Später wurde ein weiterer Termin für den 17.12.2024 bestimmt, um einen Vergleich mit dem früheren Geschäftsführer Dr. Babak Ahmadi zu beraten. Dieser sieht vor, dass Dr. Ahmadi EUR 70.000,00 zahlt, wobei sofort EUR 20.000,00 geleistet und der Rest in bis zu 30 Monatsraten beglichen wird. Die Bekanntmachung vom 21.11.2024 enthält zudem eine Rechtsmittelbelehrung für den Beschluss zur Gläubigerversammlung.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145220 eingetragenen MY-CAMP GmbH, Oberaltenallee 8 A, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan und Herrn Dr. Babak Ahmadi
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145220 eingetragenen MY-CAMP GmbH, Oberaltenallee 8 A, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan und Herrn Dr. Babak Ahmadi
wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen von dem Verwalter abgeschlossenen Vergleich (§§ 160, 161 InsO) mit dem Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan, nach dem dieser zur Abgeltung der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche einen Betrag in Höhe von EUR 40.000,00 an die Insolvenzmasse zahlt,
Termin bestimmt auf
Dienstag, 09.04.2024, 10:30 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
67g IN 261/22
Amtsgericht Hamburg, 18.03.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145220 eingetragenen MY-CAMP GmbH, Oberaltenallee 8 A, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan und Herrn Dr. Babak Ahmadi
wir…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 261/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 145220 eingetragenen MY-CAMP GmbH, Oberaltenallee 8 A, 22081 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Jamshed Kharkan und Herrn Dr. Babak Ahmadi
wird Termin für eine Gläubigerversammlungzur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier:
Zustimmung der Gläubigerversammlung zum Vergleich mit dem früheren Geschäftsführer der Schuldnerin Dr. Babak Ahmadi dahingehend, dass dieser zur Abgeltung der gegen ihn geltend gemachten Ansprüche einen Betrag in Höhe von € 70.000,00 an die Insolvenzmasse zahlt, wobei ihm nachgelassen wird, die Vergleichssumme durch Zahlung eines Teilbetrages in Höhe von € 20.000,00 sofort und den Restbetrag in bis zu 30 Monatsraten zu zahlen.
bestimmt auf
Dienstag, 17.12.2024, 11:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405.
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
67g IN 261/22
Amtsgericht Hamburg, 21.11.2024
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