Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
My-valueshopping GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
Itzbachweg 16-20, 65510 Idstein
Handelsregister
Amtsgericht Wiesbaden HRB 26786
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1906.HRB26786
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wiesbaden
Aktenzeichen
10 IN 268/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile
Adresse
Nerotal 18, 65193 Wiesbaden
Telefon
0611 532 374-0
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
25.09.2026 , 10:45 Uhr
Gegenstand des Unternehmens
Entwicklung, Vermarktung und Erbringung von Internetdienstleistungen und aller damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Dabei werden effizient und zielgruppenübergreifend, über ein Gateway, anbieterspezifische Vorteilsangebote crossmedial vermarktet, sowohl an "Privat-" als auch "Businesskunden", somit Angebot und Nachfrage, insbesondere durch die Erbringung von Online- und Mobile-Dienstleistungen zusammengeführt.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
IT & Software
Subbranche
SaaS & Plattformen
Geschäftstätigkeit
Entwicklung und Vermarktung von Internetdienstleistungen sowie crossmediale Zusammenführung von Angebot und Nachfrage über ein Gateway
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über das Vermögen der My-valueshopping GmbH ist am 25.09.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin bedürfen der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters, insbesondere für vier smhaggle-Markenrechte. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Rechtsmittel können innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
10 IN 268/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der My-valueshopping GmbH, vertr. d. d. GF Sven Reuter, Itzbachweg 16-20, 65510 Idstein (AG Wiesbaden , HRB 26786), ist am 25.09.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen und rechtsgeschä…
10 IN 268/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der My-valueshopping GmbH, vertr. d. d. GF Sven Reuter, Itzbachweg 16-20, 65510 Idstein (AG Wiesbaden , HRB 26786), ist am 25.09.2026 um 10:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen und rechtsgeschäftliche Erklärungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Dies gilt insbesondere für die nachfolgend bezeichneten vier Markenrechte: die Deutsche Wortmarke mit der Bezeichnung smhaggle mit den Registernummer DPMA Nr. 30 2016 026 037, die Deutsche Wort-/Bildmarke smhaggle mit der Registernummer DPMA Nr. 30 2016 026 298, die Unionswortmarke smhaggle mit der Registernummer EUIPO Nr. 015807217 und die Unionswort-/Bildmarke smhaggle mit der Registernummer EUIPO Nr. 015807241.Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Peter G. Theile, Büro Wiesbaden, Nerotal 18, 65193 Wiesbaden, Tel.: 0611 532 374-0, Fax: 0611 532 3554, E-Mail: kanzlei@dr-theile.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wiesbaden, Mainzer Straße 124, 65189 Wiesbaden einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Wiesbaden, 25.09.2026
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