Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MYAMIKA
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Bremen
Handelsregister
Amtsgericht Bremen HRB 35728
EUID
DEH1101.HRB35728
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bremen
Aktenzeichen
514 IN 7/23
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.02.2024
Prüfungstermin
23.04.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYAMIKA ist anhängig. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann, ist bestellt. Das Amtsgericht Bremen hat die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt. Die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters liegt zur Einsicht aus. Ein Prüfungstermin für nachträglich angemeldete Forderungen ist für den 23.04.2026 angesetzt. Ein weiterer Termin zur Anhörung der Verfahrensbeteiligten bezüglich der Schlussrechnung ist für den 08.02.2024 vorgesehen. Widersprüche gegen die Forderungen und Einwendungen gegen die Schlussrechnung sind jeweils einen Tag vor dem entsprechenden Termin schriftlich zu erheben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYAMIKA, Konsul-Smidt-Str. 90, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 35728 HB), vertr. d.: 1. Michael Schulz, (Geschäftsführer), 2. Myriam-Yasmin Schulz, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 23.04.2026 gep…
514 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYAMIKA, Konsul-Smidt-Str. 90, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 35728 HB), vertr. d.: 1. Michael Schulz, (Geschäftsführer), 2. Myriam-Yasmin Schulz, (Geschäftsführerin), werden die nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren am 23.04.2026 geprüft.
Widersprüche sind schriftlich zu erheben und müssen dem Insolvenzgericht spätestens einen Tag vor diesem besonderen Prüfungstermin vorliegen.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldungen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstraße 25-31, 28195 Bremen, niedergelegt.
Amtsgericht Bremen, 03.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bremen 04.01.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 7/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MYAMIKA, Konsul-Smidt-Str. 90, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 35728 HB),
vertreten durch:
1. Michael Schulz, (Geschäftsführer),
2. Myriam-Yasmin Schulz, (Geschä…
Amtsgericht Bremen 04.01.2024
Insolvenzgericht
Geschäfts-Nr.: 514 IN 7/23
(Bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
MYAMIKA, Konsul-Smidt-Str. 90, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 35728 HB),
vertreten durch:
1. Michael Schulz, (Geschäftsführer),
2. Myriam-Yasmin Schulz, (Geschäftsführerin),
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwalt Dirk Steinmann, Hinter dem Turme 20, 38114 Braunschweig,
wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann festgesetzt auf:
€ *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt). Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters bemisst sich nach dem Wert der während der vorläufigen Insolvenzverwaltung verwalteten Vermögensmasse einschließlich der mit Aus- und Absonderungsrechten belasteten Vermögensgegenstände, wenn sich der vorläufige Insolvenzverwalter in erheblichem Umfang mit ihnen befasst hat. Sie bleiben unberücksichtigt, sofern die Schuldnerin die Gegenstände lediglich auf Grund eines Besitzüberlassungsvertrages in Besitz hatte.
Als Berechnungsgrundlage ergibt sich demgemäß ein Betrag i. H. v. € 13.039,48. Der Regelsatz der Insolvenzverwaltervergütung (= Berechnungswert) gem. §§ 63 Abs. 3 InsO, 10, 2 Abs. 1 InsVV beträgt € *** (Betrag gemäß §§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 64 Abs. 2 InsO entfernt).
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter 25 %, § 63 Abs. 3 InsO, mindestens jedoch € 1.400,00, §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV.
Im vorliegenden Verfahren standen nach den Unterlagen der Schuldnerin 26 Gläubigern offene Forderungen gegen die Schuldnerin zu. Die Mindestvergütung erhöht sich daher entsprechend §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV um € 840,00 (vgl. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).
Nach seiner Wahl kann vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz von 15 % der Vergütung geltend machen, höchstens jedoch € 350,00 je angefangenen Monat der Dauer der vorläufigen Insolvenzverwaltung. Die Auslagen wurden richtig berechnet.
Die Vergütung war ebenso wie die Auslagen zuzüglich der jeweiligen Umsatzsteuer (§§ 10, 7 InsVV) antragsgemäß festzusetzen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von dem Insolvenzverwalter, der Schuldnerin und jedem Insolvenzgläubiger mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Wert des Beschwerdegegenstandes € 200,00 übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
514 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYAMIKA, Konsul-Smidt-Str. 90, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 35728 HB), vertr. d.: 1. Michael Schulz, (Geschäftsführer), 2. Myriam-Yasmin Schulz, (Geschäftsführerin), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kauf…
514 IN 7/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der MYAMIKA, Konsul-Smidt-Str. 90, 28217 Bremen (AG Bremen, HRB 35728 HB), vertr. d.: 1. Michael Schulz, (Geschäftsführer), 2. Myriam-Yasmin Schulz, (Geschäftsführerin), liegt die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Christian Kaufmann zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) aus. Die Anhörung der Verfahrensbeteiligten erfolgt im schriftlichen Verfahren am 08.02.2024. Den Beteiligten wird Gelegenheit gegeben, spätestens bis einen Tag vor diesem Termin schriftlich Einwendungen gegen die Schlussrechnung des vorläufigen Insolvenzverwalters zu erheben.
Amtsgericht Bremen, 04.01.2024
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