Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MyAppCafé GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Weinbrünnlestraße 37, 76359 Marxzell
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 733155
EUID
DEB8535.HRB733155
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
102 IN 300/26
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Frank Bassermann
Adresse
Bismarckstr. 14, 76133 Karlsruhe
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.03.2026
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
20.04.2026
Beendigung vorläufige Verwaltung
20.04.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
24.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung, der Bau und der Vertrieb von Geräten und Einrichtungen, die dem Verkauf von Kaffee, Getränken und Speisen dienen und diesen Zweck fördern.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MyAppCafé GmbH, vertreten durch Geschäftsführer Michael Klaus Stille, wird vom Amtsgericht Karlsruhe behandelt. Im Rahmen des Antragsverfahrens wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet. Diese Sicherungsmaßnahmen sind mit Beschluss vom 22.04.2026 aufgehoben worden. Die Verfügungsbefugnis des Schuldners bleibt jedoch insoweit bestehen, als sie zur Erfüllung der Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist. Der vorläufige Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Frank Bassermann, hat sein Amt vom 23.03.2026 bis zum 20.04.2026 ausgeübt. Mit Beschluss vom 24.04.2026 wurden die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters gegen die Schuldnerin festgesetzt. Die Masse hatte bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung einen Wert von mindestens 300.000 EUR. Die festgesetzten Beträge sind gemäß § 64 Absatz 2 InsO nicht zu veröffentlichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
102 IN 300/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
MyAppCafé GmbH
Weinbrünnlestraße 37
76359 Marxzell
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Stille
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733155
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordnete…
102 IN 300/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
MyAppCafé GmbH
Weinbrünnlestraße 37
76359 Marxzell
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Stille
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733155
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 22.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
102 IN 300/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
MyAppCafé GmbH
Weinbrünnlestraße 37
76359 Marxzell
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Stille
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733155
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordnete…
102 IN 300/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
MyAppCafé GmbH
Weinbrünnlestraße 37
76359 Marxzell
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Stille
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733155
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Die Verfügungsbefugnis über das verwaltete schuldnerische Vermögen bleibt bestehen, soweit sie zur Erfüllung der Pflichten nach § 25 Absatz 2 InsO erforderlich ist.
Der vorläufige Insolvenzverwalter bleibt insbesondere befugt, die entstandenen Kosten des Verfahrens nach Maßgabe der Bestimmungen der §§ 209, 207 Absatz 3 Satz 1 InsO zu berichtigen und seine/ihre Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter (nach Festsetzung durch das Gericht) dem Guthaben des Sonderkontos zu entnehmen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 20.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
102 IN 300/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
MyAppCafé GmbH
Weinbrünnlestraße 37
76359 Marxzell
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Stille
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733155
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die Vergütung u…
102 IN 300/26
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In dem Verfahren über den Antrag der
MyAppCafé GmbH
Weinbrünnlestraße 37
76359 Marxzell
vertreten durch den Geschäftsführer Michael Klaus Stille
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 733155
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die Vergütung und die Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Herrn Rechtsanwalt Frank Bassermann, Bismarckstr. 14, 76133 Karlsruhe wurden mit Beschluss vom 24.04.2026 gegen die Schuldnerin gemäß den §§ 26a, 63 - 65 InsO festgesetzt.
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Festgesetzt wurden:
Vergütung xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Vergütung insgesamt xxx
zu erstattende Auslagen xxx
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer xxx
Auslagen insgesamt xxx
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen xxx
Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des vorläufigen Insolvenzverwalters vom 21.04.2026.
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 23.03.2026 bis zum 20.04.2026 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen. Die Vergütung wird auf der Grundlage eines Regelsatzes ermittelt, der vom Wert der Masse bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung abhängt; je nach Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 21, 63 Abs. 1InsO, §§ 1ff. InsVV).
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht ein angemessener Bruchteil des so ermittelten Vergütungssatzes zu (§§ 63 Abs. 3 S. 1 - 3 InsO, 11 Abs. 1 und 3 InsVV).
Bei Beendigung der vorläufigen Verwaltung hatte die Masse, nach Angaben der Schuldnerin, einen Wert von mindestens 300.000 EUR. Der Regelsatz der Vergütung würden demnach xxx EUR betragen (§ 2 Abs. 1 InsVV ).
Im Hinblick auf Umfang und Schwierigkeit der Geschäftsführung wäre es gerechtfertigt, den angemessenen Bruchteil des Vergütungssatzes gemäß § 63 Absatz 3 Satz 2 InsO auf 25 Prozent des Regelsatzes und damit auf den Betrag von xxx EUR festzusetzen.
Entsprechend der Beschränkung des Antrags des vorläufigen Insolvenzverwalters ist hier indes die Mindestvergütung in Höhe von xxx EUR (vgl. § 2 Absatz 2 InsVV) in Ansatz zu bringen.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der Tätigkeit gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war in der derzeit gültigen Höhe von 19 % gem. § 7 InsVV hinzuzusetzen.
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht - 24.04.2026
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