Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MySimit PEP GmbH & Co. KG,
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Bayern
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht München GsR 108936
EUID
DED2601V.GsR108936
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht München - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1501 IN 3110/25
Phase
Einstellung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
01.04.2026 , 15:45 Uhr
Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
02.06.2026
Einstellung
15.07.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Verfahren über den Antrag der MySimit PEP GmbH & Co. KG wurde am 01.04.2026 um 15:45 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Zur Sicherung des Schuldnervermögens wurde Rechtsanwalt Stefan Strüwind als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und die Anordnung getroffen, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit dessen Zustimmung wirksam sind. Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO sind am 02.06.2026 wieder aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Einstellung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MySimit PEP GmbH & Co. KG wurde durch Antrag der Schuldnerin eingeleitet. Am 01.04.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Strüwind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin wurde…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MySimit PEP GmbH & Co. KG wurde durch Antrag der Schuldnerin eingeleitet. Am 01.04.2026 wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen gemäß § 21 InsO angeordnet und Rechtsanwalt Stefan Strüwind zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin wurde eingeschränkt. Später wurden diese Sicherungsmaßnahmen aufgehoben. Das Verfahren ist mangels Masse am 15.07.2026 durch Beschluss des Amtsgerichtes München abgewiesen worden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 1501 IN 3110/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MySimit PEP GmbH & Co. KG,
vormals:Thomas-Dehler-Str. 10, 81737 München
nunmehr: Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, vertreten durch die Gesellschafterin MT MultiTrade24 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bütü Esma und Miska Istvan
Registerge…
Az.: 1501 IN 3110/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MySimit PEP GmbH & Co. KG,
vormals:Thomas-Dehler-Str. 10, 81737 München
nunmehr: Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, vertreten durch die Gesellschafterin MT MultiTrade24 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bütü Esma und Miska Istvan
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: GsR 108936
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 01.04.2026 um 15:45 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind, Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon: +49(89)21 23 14-0, Telefax: +49(89)21 23 14-30, Email: mail@lecon.eu.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 01.04.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 3110/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MySimit PEP GmbH & Co. KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, vormals: Thomas-Dehler-Str. 10, 81737 München, vertreten durch die Gesellschafterin MT MultiTrade24 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bütü Esma und Miska Istvan
Registergericht: Amtsg…
1501 IN 3110/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MySimit PEP GmbH & Co. KG, Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, vormals: Thomas-Dehler-Str. 10, 81737 München, vertreten durch die Gesellschafterin MT MultiTrade24 GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführer Bütü Esma und Miska Istvan
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Registergericht Register-Nr.: HRA 133166
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Die angeordneten Sicherungsmaßnahmen gem. § 21 InsO werden aufgehoben.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 02.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
1501 IN 3110/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MySimit PEP GmbH & Co. KG, vormals:Thomas-Dehler-Str. 10, 81737 München,
nunmehr: Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, vertreten durch die Gesellschafterin MT MultiTrade24 GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Miska Istvan
Registergericht: Amtsgericht…
1501 IN 3110/25
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In dem Verfahren über den Antrag d.
MySimit PEP GmbH & Co. KG, vormals:Thomas-Dehler-Str. 10, 81737 München,
nunmehr: Werner-Siemens-Straße 100, 22113 Hamburg, vertreten durch die Gesellschafterin MT MultiTrade24 GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Miska Istvan
Registergericht: Amtsgericht Hamburg Zentralisierter Bereich Handelsregister Register-Nr.: HRA 113166
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gastronomie
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
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Beschluss:
Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen wird mangels Masse abgewiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 15.07.2026
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