Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Myysa UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Sachsen
Adresse
Böhmische Str. 10A, 01099 Dresden
Handelsregister
Amtsgericht Dresden HRB 43839
EUID
DEU1104.HRB43839
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
532/564 IN 742/26
Phase
Forderungsanmeldung
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Katrin Hahn
Adresse
Schloßpark 28, 01796 Pirna
Telefon
03501 7994 200
E-Mail
Termine & Fristen
Eröffnung
22.06.2026 , 11:40 Uhr
Forderungsanmeldefrist
21.07.2026
Frist für Anträge und Widersprüche
01.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
Betreiben eines Concept Stores für fair und nachhaltig produzierte Damen-, Herren- und Kinderbekleidung sowie Dekorationsware und (Wohn-)Accessoires.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Myysa UG (haftungsbeschränkt) ist am 22.06.2026 um 11:40 Uhr durch das Amtsgericht Dresden eröffnet worden. Zur Insolvenzverwalterin wurde die Rechtsanwältin Katrin Hahn bestellt. Gläubiger müssen ihre Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO schriftlich bis zum 21.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anmelden. Sicherungsrechte sind unverzüglich anzuzeigen, und Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben. Anträge, Stellungnahmen sowie Widersprüche gegen die Feststellung angemeldeter Forderungen sind bis zum 01.09.2026 beim Amtsgericht Dresden einzureichen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/564 IN 742/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Myysa UG (haftungsbeschränkt), Mjuuk Concept Store Böhmische Straße 10a, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43839
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Winkler
- wurde am 22.06.2026 um 11:40…
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 532/564 IN 742/26
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Myysa UG (haftungsbeschränkt), Mjuuk Concept Store Böhmische Straße 10a, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 43839
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Winkler
- wurde am 22.06.2026 um 11:40 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Katrin Hahn, Schloßpark 28, 01796 Pirna, Email geschäftlich: info-pi@insares.de Telefax: 03501 7994 201 Telefon geschäftlich: 03501 7994 200
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 21.07.2026 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalterin
|die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO)
|Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
|Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO)
|Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO)
|Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO)
sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch die Insolvenzverwalterin, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 01.09.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen.
Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
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