Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 11461
Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
MZV Verwaltungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
James-Watt-Straße 10, 33334 Gütersloh
Handelsregister
Amtsgericht Gütersloh HRB 11461
EUID
DER2103.HRB11461
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 435/22
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis
Adresse
Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.04.2026
Gegenstand des Unternehmens
Geschäftsführung und Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an anderen Unternehmen, insbesondere an der noch zu gründenden Firma MZV Bauservice GmbH & Co. KG mit Sitz in Rheda-Wiedenbrück.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der MZV Verwaltungs GmbH ist eröffnet. Der Sonderinsolvenzverwalter Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis ist bestellt und prüft Forderungen der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MZV Bauservice GmbH & Co. KG. Im schriftlichen Verfahren werden nachträglich angemeldete und noch nicht geprüfte Forderungen einschließlich Änderungen früherer Anmeldungen geprüft. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 02.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss ein schriftlicher Widerspruch bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld niedergelegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 435/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11461 eingetragenen MZV Verwaltungs GmbH, James-Watt-Str. 10, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gerlinde Meier zu Verl,
wird Rech…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 435/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11461 eingetragenen MZV Verwaltungs GmbH, James-Watt-Str. 10, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gerlinde Meier zu Verl,
wird Rechtsanwalt Kimon Phillip Kantis, Ziethenstraße 13, 33330 Gütersloh zum Sonderinsolvenzverwalter bestellt. Sein Aufgabenbereich umfasst Prüfung der Forderungen der Insolvenzverwalterin über das Vermögen der MZV Bauservice GmbH & Co. KG. In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Insolvenzverwalters.
43 IN 435/22
Amtsgericht Bielefeld, 20.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 435/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11461 eingetragenen MZV Verwaltungs GmbH, James-Watt-Str. 10, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gerlinde Meier zu Verl, Franz-Gro…
Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 435/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gütersloh unter HRB 11461 eingetragenen MZV Verwaltungs GmbH, James-Watt-Str. 10, 33334 Gütersloh, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gerlinde Meier zu Verl, Franz-Grochtmann-Str. 20 a, 33334 Gütersloh
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 02.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld, Zimmer Nr. 4.122 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
43 IN 435/22
Amtsgericht Bielefeld, 20.02.2026
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