Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
nabuko Bio Großverbraucher-Service Torsten Bunge e.K.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
SE
Bundesland
Niedersachsen
Adresse
Von-Estorff-Straße 26-30, 29525 Uelzen
Handelsregister
Amtsgericht Lüneburg HRA 201735
EUID
DEP2507.HRA201735
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Uelzen
Aktenzeichen
7 IN 56/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs
Adresse
Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen
Telefon
0581/9077660
Termine & Fristen
Eröffnung
23.07.2026
Aufhebung der Eröffnung und Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.07.2026 , 09:50 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der nabuko Bio Großverbraucher-Service Torsten Bunge e.K. in Uelzen ist durch Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 23.07.2026 eröffnet worden. Am 24.07.2026 ist dieser Eröffnungsbeschluss aufgehoben und gleichzeitig die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin bedürfen fortan der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs bestellt worden. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7 IN 56/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der nabuko Bio Großverbraucher-Service Torsten Bunge e.K., Von-Estorff-Straße 26-30, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 201735), vertr. d.: Torsten Bunge, Von-Estorff-Straße 26-30, 29525 Uelzen, (Inhaber), ist am 24.07.2026 um 09:50 Uhr der Beschluss des Amtsg…
7 IN 56/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der nabuko Bio Großverbraucher-Service Torsten Bunge e.K., Von-Estorff-Straße 26-30, 29525 Uelzen (AG Lüneburg, HRA 201735), vertr. d.: Torsten Bunge, Von-Estorff-Straße 26-30, 29525 Uelzen, (Inhaber), ist am 24.07.2026 um 09:50 Uhr der Beschluss des Amtsgerichts Uelzen vom 23.7.2026 (Eröffnung des Verfahrens) aufgehoben worden und gleichzeitig die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Sebastian Ludolfs, Herzogenplatz 5, 29525 Uelzen, Tel.: 0581/9077660, Fax: 0581/90776627 bestellt worden.
Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Uelzen, Fritz-Röver-Str. 5, 29525 Uelzen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Uelzen, 24.07.2026
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