Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Bayern
Adresse
Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Landshut HRB 9520
Stammkapital
500,00 EUR
EUID
DED2404V.HRB9520
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 374/15
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Widerspruchsfrist Forderungen
27.06.2026
Frist zur Einlegung von Einwendungen
01.11.2026
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von kosmetischen Behandlungen (Cryolipolyse).
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Persönliche Dienstleistungen
Subbranche
Friseur & Kosmetik
Geschäftstätigkeit
Vermittlung von kosmetischen Behandlungen (Cryolipolyse)
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht Landshut. Der bisherige Geschäftsführer Berg Jörk ist verstorben. Im Rahmen des laufenden Verfahrens erfolgt die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren. Die Frist zur nachträglichen Anmeldung von Forderungen endet am 27.05.2026. Den Beteiligten wird Gelegenheit eingeräumt, der Forderungsanmeldung bis zum 27.06.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Nach Ablauf dieser Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Der bisherige Geschäftsführer Jörk Berg ist verstorben. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 219.616,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.329,17 € gege…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Der bisherige Geschäftsführer Jörk Berg ist verstorben. Im Verfahren sind Forderungen in einer Gesamthöhe von 219.616,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.329,17 € gegenübersteht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist hierfür endet am 27.06.2026. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO sowie die Erörterung der Schlussrechnung und Einwendungen erfolgen ebenfalls im schriftlichen Verfahren; die Frist zur Einreichung von Einwendungen endet am 01.11.2026. Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Könner wurden festgesetzt. Der Gläubigern wird zugestimmt, die Schlussverteilung gemäß § 196 Abs. 2 InsO vorzunehmen. Nach Ablauf der Widerspruchsfristen gelten nicht angefochtene Forderungen als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Der Geschäftsführer Jörk Berg ist verstorben. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 219.616,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.329,17 € gegenübersteht. Die Prüfun…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Landshut anhängig. Der Geschäftsführer Jörk Berg ist verstorben. Im Verfahren sind Forderungen in Höhe von 219.616,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.329,17 € gegenübersteht. Die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen erfolgt im schriftlichen Verfahren; die Widerspruchsfrist endet am 27.06.2026. Der Schlusstermin gemäß § 197 InsO wird durch eine Schlussanhörung ersetzt, Einwendungen sind bis zum 01.11.2026 möglich. Die Vergütung des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Könner wurde festgesetzt. Mit Zustimmung des Gerichts findet die Schlussverteilung statt, wobei aktuell 0,00 € Verteilungsmasse verfügbar sind.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 374/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Berg Jörk, verstorben am 31.10.2015
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9520
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27…
IN 374/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Berg Jörk, verstorben am 31.10.2015
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9520
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 27.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 19 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.06.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 27.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 374/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Berg Jörk, verstorben am 31.10.2015
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9520
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung d…
IN 374/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Berg Jörk, verstorben am 31.10.2015
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9520
- Schuldnerin -
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1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 01.11.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 219.616,35 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 7.329,17 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 01.09.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
IN 374/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Berg Jörk, verstorben am 31.10.2015
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9520
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die…
IN 374/15
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/4, 84144 Geisenhausen, vertreten durch den Geschäftsführer Berg Jörk, verstorben am 31.10.2015
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 9520
- Schuldnerin -
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Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Jochen Könner, Hohe Gred 5, 84034 Landshut, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Gründe:
Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.06.2026.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von BETRAG EUR auszugehen.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
|
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/2, 84144 Geisenhausen findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 219.616,35 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NAC NewAesthetics Company UG (haftungsbeschränkt), Holzhausen 2 1/2, 84144 Geisenhausen findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt.
Verfügbar sind 0,00 € Verteilungsmasse. Zu berücksichtigen sind 219.616,35 € Forderungen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Landshut - Abteilung für Insolvenzsachen -, Geschäftsnummer IN 374/ 15, niedergelegt.
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