Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nacht Kultur GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Grosseweg 7, 22111 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Düsseldorf HRB 33131
Stammkapital
50.000,00 DEM (≈ 25.564,59 EUR)
EUID
DER1101.HRB33131
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 169/14
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.07.2024
Frist zur Stellungnahme
17.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Der Betrieb von Einrichtungen der Gastronomie aller Art, insbesondere der Betrieb einer Discothek.
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Gastronomie
Subbranche
Bar & Gaststätte
Geschäftstätigkeit
Betrieb von Gastronomieeinrichtungen, insbesondere einer Discothek
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht Kultur GmbH ist eröffnet. Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht benachrichtigt. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht niedergelegt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht Kultur GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, war der 08.07.2024. Spätestens an dies…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht Kultur GmbH ist eröffnet. Im ersten Schritt wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, war der 08.07.2024. Spätestens an diesem Tag musste ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Gläubiger nicht bestrittener Forderungen wurden nicht benachrichtigt. Das Verfahren schreitet zur Schlussverteilung voran. Das Gericht hat der Schlussverteilung zugestimmt. Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 442.211,60 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 61.000,00 € zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 17.08.2026 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen: zur Schlussrechnung des Verwalters, zum Vergütungsantrag des Verwalters, zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen sowie zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse. Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag liegen zur Einsicht aus.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht Kultur GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 169/14 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann vertreten. Zunächst wurde die Pr…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht Kultur GmbH ist beim Amtsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 502 IN 169/14 anhängig. Die Schuldnerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragen und wird durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann vertreten. Zunächst wurde die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei der Prüfungsstichtag auf den 08.07.2024 festgelegt war. Später hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt. Nach Angabe des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO insgesamt 442.211,60 EUR. Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 61.000,00 EUR zur Verfügung. Die Durchführung des Schlusstermins wurde im schriftlichen Verfahren angeordnet. Beteiligte hatten Gelegenheit, bis zum 17.08.2026 Stellung zu nehmen. Schließlich wurde die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
wird die Prüfung…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.07.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 niedergelegt.
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 10.06.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
hat das Gericht …
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 442.211,60 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 61.000,00 € zur Verfügung.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Die Gläubiger bestrittener und absonderungsberechtigter Forderungen sowie Massegläubiger werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Zimmermann,
wird der S…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Lars Zimmermann,
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
17.08.2026
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Vergütungsantrag des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse;
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 aus.
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 29.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
werden die Vergü…
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 169/14
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 33131 eingetragenen Nacht Kultur GmbH, Konrad-Adenauer-Platz 14, 40210 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Lars Zimmermann,
werden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wie folgt festgesetzt:
Endbetrag
Gründe:
Der Insolvenzverwalter übt sein Amt seit dem 30.03.2015 aus. Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 30.04.2026 verwiesen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329 eingesehen werden.
502 IN 169/14
Amtsgericht Düsseldorf, 26.08.2026
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.