Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt)
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 237910
EUID
DEF1103R.HRB237910
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36n IN 5604/23
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Anhörung Schuldnerin
25.09.2024 , 09:00 Uhr
Prüfung Forderungen
04.06.2025
Widerspruchsfrist Ende
02.07.2025
Antrag Vergütung
23.04.2026
Einwendungsfrist Ende
22.06.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) wird vom Amtsgericht Charlottenburg behandelt. Am 04.06.2025 beschloss das Gericht, die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Beteiligte konnten bis zum 02.07.2025 schriftlich widersprechen; nicht angefochtene Forderungen galten als festgestellt. Am 11.05.2026 beantragte der Insolvenzverwalter die Regelvergütung sowie Auslagen. Am selben Tag beschloss das Gericht die Durchführung des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren, einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung, der Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und der Anhörung zur Restschuldbefreiung. Die Frist zur Einreichung von Einwendungen und Anträgen endete am 22.06.2026. Das Verfahren berücksichtigt Forderungen in Gesamthöhe von 25.822,15 EUR, wovon 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung stehen. Der Vornahme der Schlussverteilung wurde zugestimmt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 05.09.2024 wurde ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die Vermögensverhältnisse auf den 25.09.2024 bestimmt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprü…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt) ist beim Amtsgericht Charlottenburg anhängig. Am 05.09.2024 wurde ein Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die Vermögensverhältnisse auf den 25.09.2024 bestimmt. Im weiteren Verlauf wurden Forderungen angemeldet und geprüft; eine Gesamthöhe von 25.822,15 EUR wurde festgestellt. Am 04.06.2025 erfolgte die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren, wobei eine Widerspruchsfrist bis zum 02.07.2025 bestand. Der Insolvenzverwalter beantragte am 23.04.2026 die Regelvergütung und Auslagen. Das Gericht stimmte der Schlussverteilung zu und bestimmte den Schlusstermin für das schriftliche Verfahren, wobei Einwendungen bis zum 22.06.2026 eingelegt werden konnten. Für die festgestellten Forderungen steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung bereit.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat das Amtsg…
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 04.06.2025 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 04.06.2025 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 - 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.07.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 04.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat das Amtsg…
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.05.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 25.822,15 EUR steht ein Betrag von 0,00 EUR zur Verteilung zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat der Insol…
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 23.04.2026 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat das Amtsg…
36n IN 5604/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt),
Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 11.05.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
- Anhörung der Insolvenzgläubiger zum Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung
- Entscheidung der Gläubigerversammlung, dem Treuhänder die Überwachung der Erfüllung der schuldnerischen Obliegenheiten zu übertragen
- Entscheidung über eine abweichende Vergütungsregelung
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 22.06.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
- Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung (mit Begründung und Glaubhaftmachung)
- sowie Anträge auf Übertragung der oben bezeichneten Aufgaben auf den Treuhänder und eine abweichende Vergütungsregelung hierfür
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 25.822,15 € zu berücksichtigen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 11.05.2026
Originalbekanntmachung
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36n IN 5604/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
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hat das Amtsgeric…
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Nacht & Nebel Gastronomie UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 19/20, 10245 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Iris Boybay
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 237910
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 05.09.2024 beschlossen:
Terminsbestimmung:
- Termin zur Anhörung der Schuldnerin über die das Verfahren betreffenden Verhältnisse, insbesondere die Vermögensverhältnisse
wird bestimmt auf
Mittwoch, 25.09.2024, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg
Das persönliche Erscheinen der organschaftlichen Vertreter der Schuldnerpartei wird angeordnet.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.09.2024
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