Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nakama Eatery Evolution GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46842
EUID
DET2408V.HRB46842
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 36/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
18.08.2026
Aufhebung
31.08.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Führen und Betreiben von gastronomischen Betrieben sowie die Beteiligung an anderen Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH ist im Antragsverfahren anhängig. Das Amtsgericht Wittlich hat am 18.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres bestellt worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH wurde zunächst am 18.08.2026 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jakob Joeres bestellt. Mit Beschluss vom 31.08.2026 wurden die vorläufigen Maßnahmen sowie we…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH wurde zunächst am 18.08.2026 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jakob Joeres bestellt. Mit Beschluss vom 31.08.2026 wurden die vorläufigen Maßnahmen sowie weitere Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Gegen diesen Beschluss steht der Antragsgegnerin das Recht auf sofortige Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 36/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 46842), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, Burgstraße 16, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), ist am 18.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordn…
Az.: 7a IN 36/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 46842), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, Burgstraße 16, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), ist am 18.08.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP Rae StB GmbH & CO. KG, Bahnhofplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 18.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 46842), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, Burgstraße 16, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 18.08.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maß…
7a IN 36/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Evolution GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 46842), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, Burgstraße 16, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 18.08.2026 über der vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wittlich eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich an.
Amtsgericht Wittlich, 31.08.2026
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