Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nakama Eatery Experience GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 47289
EUID
DET2408V.HRB47289
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 15/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Jakob Joeres
Kanzlei
dhpg WP Rae StB GmbH & CO. KG
Adresse
Bahnhofplatz 8, 54292 Trier
Telefon
0651/20068530
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
13.05.2026
Aufhebung
24.06.2026
Gegenstand des Unternehmens
Das Führen und Betreiben von gastronomischen Betrieben sowie die Beteiligung an Restaurants.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Experience GmbH wurde zunächst am 13.05.2026 durch Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens eingeleitet. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Jakob Joeres bestellt. Mit Beschluss vom 24.06.2026 hat das Amtsgericht Wittlich die Anordnung der vorläufigen Verwaltung sowie weiterer Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben. Gegen den Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 15/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Experience GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 47289), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Ver…
Az.: 7a IN 15/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Experience GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 47289), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), ist am 13.05.2026 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP Rae StB GmbH & CO. KG, Bahnhofplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651/20068530, Fax: 0651/200685360, E-Mail: trier@dhpg.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 13.05.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Experience GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 47289), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 13.05.2026 über die vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§…
7a IN 15/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nakama Eatery Experience GmbH, Im Gartenfeld 7, 54518 Dreis (AG Wittlich, HRB 47289), vertr. d.: Dinh Phuong Hoang, 54518 Bruch, (Geschäftsführer), wurde der Beschluss vom 13.05.2026 über die vorläufigen Verwaltung sowie der weiteren Maßnahmen nach §§ 21, 22 InsO aufgehoben.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann von der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit dieser durch die Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt worden ist. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt . Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.
Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Wittlich eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich an.
Amtsgericht Wittlich, 24.06.2026
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