Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nali Dienstleistungs GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 250645
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEF1103R.HRB250645
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
36n IN 5353/23
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Frist Einwendungen Vergleich
24.11.2025
Prüfung Forderungen
22.07.2026
Frist Widerspruch Forderungen
12.08.2026
Schlusstermin
26.08.2026
Frist Einwendungen Schlussverzeichnis
07.10.2026
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Nicht eindeutig klassifizierbar
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nali Dienstleistungs GmbH hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.11.2025 beschlossen, auf Antrag des Insolvenzverwalters das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchzuführen. Gegenstand der Beschlussfassung der Gläubigerversammlung ist ein Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer, Herrn Jamal Abdullah Ibrahim Alwirmung, bezüglich Ansprüchen aus unzulässigen Barabhebungen vom schuldnerischen Konto sowie einer rückständigen Einlageverpflichtung gemäß § 16 Abs. 2 GmbHG. Die Beteiligten können bis einschließlich 24.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den Tagesordnungspunkt schriftlich beim Insolvenzgericht einreichen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nali Dienstleistungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Aylin Toksoy, läuft beim Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.11.2025 hat das Gericht beschlossen, zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss ein…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nali Dienstleistungs GmbH, vertreten durch Geschäftsführerin Aylin Toksoy, läuft beim Amtsgericht Charlottenburg. Im Verfahren ist ein Insolvenzverwalter bestellt. Am 03.11.2025 hat das Gericht beschlossen, zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer Jamal Abdullah Ibrahim Alwirmizyar bezüglich unzulässiger Barabhebungen und rückständiger Einlageverpflichtung das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchzuführen. Die Frist zur Erhebung von Einwendungen endete am 24.11.2025. Später, am 22.07.2026, ordnete das Gericht die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren an. Die Frist zum Widerspruch gegen diese Forderungsanmeldungen endete am 12.08.2026. Nach Ablauf dieser Frist werden die Forderungen geprüft; widerspruchsfreie Forderungen gelten als festgestellt.
Originalbekanntmachung · Schlussverteilung
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nali Dienstleistungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.11.2025 beschlossen, ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer Jamal Abdullah Ibrahim Alwirmizyar bezüglic…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nali Dienstleistungs GmbH ist anhängig. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 03.11.2025 beschlossen, ein schriftliches Verfahren zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über einen Vergleich mit dem ehemaligen Geschäftsführer Jamal Abdullah Ibrahim Alwirmizyar bezüglich unzulässiger Barabhebungen und rückständiger Einlageverpflichtung durchzuführen. Die Frist für Einwendungen endete am 24.11.2025. Am 22.07.2026 wurde die Prüfung nachträglich angemeldeter gewöhnlicher Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, wobei die Widerspruchsfrist bis zum 12.08.2026 lief. Am 26.08.2026 hat das Gericht den Schlusstermin einschließlich der Erörterung der Schlussrechnung und der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis im schriftlichen Verfahren durchgeführt; die Frist hierfür endete am 07.10.2026. Zudem wurde der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt. Der Massebestand belief sich auf 4.897,10 €, während Forderungen in Höhe von 26.348,25 € berücksichtigt wurden. Ein weiterer Beschluss vom 26.08.2026 präzisiert, dass für die festgestellten Forderungen ein Betrag von 4.987,10 EUR zur Verteilung steht.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg a…
36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 03.11.2025 beschlossen:
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Abschluss eines Vergleichs mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin, Herrn Jamal Abdullah Ibrahim Alwirmizyar, bezüglich der gegen ihn bestehenden Ansprüche wegen unzulässiger Barabhebungen vom schuldnerischen Konto und rückständiger Einlageverpflichtung gem. § 16 Abs. 2 GmbHG
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 24.11.2025 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 03.11.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg a…
36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin,
vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.07.2026 beschlossen:
1. Die Prüfung der bis 22.07.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 2-5 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 12.08.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.07.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg a…
36n IN 5353/23
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.08.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 07.10.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 26.348,25 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 4.897,10 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
|
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.08.2026 be…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nali Dienstleistungs GmbH, Gartenfelder Straße 29-37, 13599 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Aylin Toksoy
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 250645
- Schuldnerin -
hat das Amtsgericht Charlottenburg am 26.08.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 26.348,25 EUR steht ein Betrag von 4.987,10 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 26.08.2026
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