Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nane Impex UG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Bundesland
Hessen
Adresse
Rhönstraße 42, 61381 Friedrichsdorf
Handelsregister
Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe HRB 14037
EUID
DEM1202.HRB14037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 136/20 N-6-1
Phase
Einstellung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Geschäftsführerin Elza Mirosloavova
Adresse
Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen
Termine & Fristen
Stichtag besondere Gläubigerversammlung
12.05.2025
Gegenstand des Unternehmens
der Groß- und Einzelhandel, der Import und Export sowie der Internethandel mit Obst, Gemüse und anderen Lebensmitteln sowie mit Geschenkartikeln aller Art, wie z.B. Reiseandenken, Schmuckwaren, Textilien, und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Zusammenfassung des Verfahrens
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestrastraße 26b, 60314 Frankfurt am Main, ist die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen mit EUR 35.857,65 bekannt gegeben. Der verfügbare Massebestand für die Schlussverteilung beträgt EUR 4.285,06. Ein Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 12.05.2025. Bis zu diesem Datum müssen Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens mangels Masse sowie gegen die Schlussrechnung eingereicht werden. Das Verfahren ist nach Anhörung der Gläubiger und Massegläubiger mangels einer die Kosten deckenden Masse eingestellt (§ 207 InsO).
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 136/20 N-6-1 : In dem Insolvenzverfahren Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechts…
810 IN 136/20 N-6-1 : In dem Insolvenzverfahren Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), wird das Verfahren nach Anhörung der Gläubiger und, soweit vorhanden, der Massegläubiger mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt, § 207 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 136/20 N-6-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), vertr. d.: Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
…
810 IN 136/20 N-6-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), vertr. d.: Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden für den Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 7.344,78 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 136/20 N-6-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), vertr. d.: Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wird zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO m…
810 IN 136/20 N-6-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), vertr. d.: Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wird zum Zwecke der öffentlichen Bekanntmachung nach § 188 InsO mitgeteilt, dass die Summe der bei der Schlussverteilung zu berücksichtigenden Insolvenzforderungen EUR 35.857,65 beträgt.
Der für die Schlussverteilung verfügbare Massebestand beträgt EUR 4.285,06. Hiervon sind noch später bekanntwerdende Masseverbindlichkeiten, Gerichts- und Treuhändervergütung sowie die Veröffentlichungskosten zu berücksichtigen.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 136/20 N-6-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), vertr. d.: Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversamml…
810 IN 136/20 N-6-1: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037), vertr. d.: Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, ist der 12.05.2025.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 1.500,00 EUR geleistet wird.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 28.03.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 136/20 N-6-1 In dem Insolvenzverfahren Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037),
vertreten durch:
Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Au…
810 IN 136/20 N-6-1 In dem Insolvenzverfahren Nane Impex UG, Intzestraße 26b, 60314 Frankfurt am Main (AG Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 14037),
vertreten durch:
Elza Mirosloavova, Rathenaustraße 18, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 28.03.2025
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