Das Insolvenzverfahren der Smajovic GmbH ist am 12.06.2026 um 11:05 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzverwalter Thomas Illy (PKF Fasselt Partnerschaft mbB) ist bestellt. Das schriftliche Verfahren ist angeordnet. Gläubiger sind aufgefordert, Forderungen bis zum 31.08.2026 anzumelden. Einwendungen oder Anträge gegen die Forderungsanmeldungen sind bis zum 14.09.2026 beim Insolvenzgericht Frankfurt am Main einzureichen. Das Verfahren umfasst zudem die Verbindung der Verfahren 810 IN 770/24 S, 810 IN 822/24 S, 1052/24 S, 1304/24 S und 810 IN 1646/24 S.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 485/24 S-11-6 Am 12.06.2026 um 11:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Smajovic GmbH, Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 117425),
vertreten durch:
Eldin Smajovic, Leunastr. 13, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: WP/StB Thomas Illy, PKF Fass…
810 IN 485/24 S-11-6 Am 12.06.2026 um 11:05 Uhr ist das Insolvenzverfahren Smajovic GmbH, Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 117425),
vertreten durch:
Eldin Smajovic, Leunastr. 13, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: WP/StB Thomas Illy, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 93 49 01 40, Fax: 069/ 93 49 01 44, E-Mail: frankfurt@pkf-fasselt.de, Internet: www.pkf-fasselt.de
Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO.
Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 31.08.2026
Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 14.09.2026 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen:
* Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
* Wahl eines Gläubigerausschusses
* Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
* Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
* gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten
Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 17.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
810 IN 485/24 S: In dem Insolvenzverfahren Smajovic GmbH, Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 117425),
vertreten durch:
Eldin Smajovic, Leunastr. 13, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 12.06.2026 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlun…
810 IN 485/24 S: In dem Insolvenzverfahren Smajovic GmbH, Otto-Volger-Straße 15, 65843 Sulzbach (AG Frankfurt am Main, HRB 117425),
vertreten durch:
Eldin Smajovic, Leunastr. 13, 65929 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 12.06.2026 um 11:05 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
WP/StB Thomas Illy, PKF Fasselt Partnerschaft mbB, Bockenheimer Landstraße 51-53, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 93 49 01 40, Fax: 069/ 93 49 01 44, E-Mail: frankfurt@pkf-fasselt.de, Internet: www.pkf-fasselt.de.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Mit diesem Verfahren werden die weiteren Verfahren 810 IN 770/24 S, 810 IN 822/24 S, 1052/24 S, 1304/24 S und 810 IN 1646/24 S verbunden. Das Verfahren 810 IN 485/24 S führt.
Hinweise:
Gläubiger, die elektronische Dokumente über einen sicheren elektronischen Übermittlungsweg (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilproessordnung Genannten bleibt unberührt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 12.06.2026
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