Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH & Co. KG
Bundesland
Brandenburg
Handelsregister
Amtsgericht Neuruppin HRA 2630
EUID
DEG1309.HRA2630
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Neuruppin
Aktenzeichen
15 IN 7/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller
Adresse
Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin
Termine & Fristen
Fristende Schriftsätze
30.04.2025
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naturerde Bethke GmbH & Co. KG ist eröffnet. Der Insolvenzverwalter Steffi Radack-Müller hat die Vergütung auf Basis eines Vermögenswertes von 84.276,45 EUR und 16 angemeldeten Forderungen festgesetzt. Im Rahmen des Verfahrens wurde die abschließende Anhörung der Gläubiger zur Schlussrechnungslegung, dem Schlussverzeichnis sowie dem Vergütungsantrag anberaumt; Schriftsätze hierzu sind bis zum 30. April 2025 einzureichen. Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen in Höhe von 66.224,15 EUR liegt zur Einsichtnahme aus, wobei der aktuelle Massebestand 69.269,84 EUR beträgt. Nach Durchführung der Schlussverteilung ist das Verfahren am 13. Februar 2026 aufgehoben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompo…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Fritz Bethke, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin OT Schönermark
wird
Frau Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller,
Kurfürstendamm 38-39,
10719 Berlin
Insolvenzverwalter
für die Tätigkeit im Rahmen der Verwaltung und Verwertung des Vermögens der Schuldnerin gemäß § 1 ff InsVV ein Entgelt für das Verfahren wie folgt festgesetzt:
Die Vergütung gemäß § 2 InsVV nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % wurde aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 84.276,45 EUR und den angemeldeten Tabellenforderungen von insgesamt 16 Gläubigern festgesetzt.
Zuschläge wurden nicht berücksichtigt, es wurde die Regelvergütung festgesetzt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt, die bei der Festsetzung berücksichtigt wurde.
Aufgrund der Übertragung der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 8 Abs. 3 InsO auf den Verwalter war ein Zuschlag auf die Vergütung von 2,80 EUR inklusive Auslagen je Zustellung zu berücksichtigen, da dies eine zusätzliche Tätigkeit des Verwalters darstellt. Ausweislich der in der Akte befindlichen Zustellbescheinigung erfolgte die Zustellung an 58 Gläubiger.
Ausgehend von der festgesetzten Vergütung war die Auslagenpauschale für die Zeit vom 26.03.2019 bis 26.02.2025 zu berücksichtigen.
Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung, der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts von den Beteiligten zu den gewöhnlichen Sprechzeiten eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann sofortige Beschwerde oder Erinnerung entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts oder in schriftlicher Form (auch per Telefax) eingelegt werden. Ein schriftlich formulierter Rechtsbehelf ist in deutscher Sprache zu verfassen. Er muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen sowie die Erklärung enthalten, dass entweder sofortige Beschwerde oder Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Rechtsbehelfsschrift kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen. Der jeweilige Rechtsbehelf ist beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung des Beschlusses einzureichen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
sofortige Beschwerde:
Die sofortige Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.
Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden
Neuruppin, den 11. Juni 2025
15 IN 7/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompo…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer wird das Verfahren nach Abhaltung des Schlusstermins und nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsbehelfsbelehrung bzgl. der Aufhebung des Verfahrens
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung gegeben. Die sofortige Erinnerung ist durch Einreichung einer in deutscher Sprache verfassten Erinnerungsschrift beim Amtsgericht Neuruppin, Karl-Marx-Str. 18a, 16816 Neuruppin binnen einer Frist von zwei Wochen ab Zustellung der Entscheidung einzulegen. Die Zustellung kann mit einheitlicher Wirkung gegen alle Beteiligten durch die öffentliche Bekanntmachung gemäß § 9 Abs. 3 InsO (www.insolvenzbekanntmachungen.de) ersetzt werden. Sie gilt dann als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind (§ 9 Abs. 1 Satz 3 InsO). Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Beschwerdefrist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Erinnerung kann entweder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle, in schriftlicher Form, auch per Telefax, oder in elektronischer Form eingelegt werden. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung, ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseiten www.justiz.de und www.erv.brandenburg.de verwiesen.
Neuruppin, den 13. Februar 2026
15 IN 7/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16…
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer
liegt das Verzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin, Az: 15 IN 7/19 zur Einsichtnahme der Beteiligten aus. Die Summe der gemäß § 38 InsO zu berücksichtigenden Forderungen beträgt 66.224,15 EUR. Der derzeitige Massebestand beträgt 69.269,84 EUR. Von dem Massebestand sind zunächst die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters nebst Auslagen sowie die sonstigen Masseverbindlichkeiten gem. § 55 InsO abzusetzen, der verbleibende Betrag steht einer Verteilung an die Gläubiger zur Verfügung. Die Gläubiger bestrittener oder für den Ausfall festgestellter Forderungen werden auf die Ausschlussfristen der §§ 189, 190 InsO hingewiesen. Insolvenzverwalter ist die Rechtsanwältin Steffi Radack-Müller, Kurfürstendamm 38-39, 10719 Berlin.
Amtsgericht Neuruppin, den 5. März 2025
15 IN 7/19
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompo…
- Auszugsweise öffentliche Bekanntmachung -
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Naturerde Bethke GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Neuruppin HRA 2630 NP), Geschäftszweig: Produktion von Bioerden, Kompost und organischen Düngestoffen, Lagerung ,Umschlag und Handel mit den Natur- und Bioerden, Kompost u.a. , OT Schönermark, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Naturerden Schönermark Verwaltungs-GmbH, Am Dorfanger 7, 16278 Mark Landin, vertreten durch den Geschäftsführer wird die abschließende Anhörung der Gläubiger durchgeführt.
Die Anhörung erfolgt zu
der Schlussrechnungslegung des Insolvenzverwalters,
der Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
dem Antrag des Insolvenzverwalters auf Festsetzung der Vergütung,
Die Tagesordnung betreffende Schriftsätze der Verfahrensbeteiligten müssen bis zum 30. April 2025 bei Gericht eingehen. Die Entscheidungen des Gerichts ergehen nach Ablauf der Frist. Die Schlussrechnung und der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Neuruppin, Karl-Marx-Straße 18a, 16816 Neuruppin zu den gewöhnlichen Geschäftszeiten aus. Der Schlussverteilung wird gemäß § 197 Absatz 1 Satz 1 InsO zugestimmt.
Neuruppin, den 5. März 2025
15 IN 7/19
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