Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Naturstein Machado GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Handelsregister
Amtsgericht Limburg a.d. Lahn HRB 4071
EUID
DEM1706.HRB4071
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Limburg a. d. Lahn
Aktenzeichen
9 IN 17/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Björn-Till Till
Adresse
Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach
Telefon
05631/6509640
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
16.07.2026 , 16:00 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Naturstein Machado GmbH ist am 16.07.2026 mit der Anordnung der vorläufigen Verwaltung des Vermögens verbunden worden. Die Anordnung erfolgte um 16:00 Uhr durch das Amtsgericht Limburg a. d. Lahn. Mit dieser Maßnahme sind Verfügungen der Schuldnerin nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, Leistungen nur unter Beachtung des Beschlusses zu erbringen. Gegen die Entscheidung kann die Antragsgegnerin sowie gegebenenfalls Gläubiger innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen ab Zustellung oder Verkündung sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Limburg einlegen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 17/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Naturstein Machado GmbH, Faulbacher Straße 18, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4071), ist am 16.07.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Z…
9 IN 17/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Naturstein Machado GmbH, Faulbacher Straße 18, 65589 Hadamar (AG Limburg a. d. Lahn, HRB 4071), ist am 16.07.2026 um 16:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Björn-Till Till, Am Ziegelgrund 31, 34497 Korbach, Tel.: 05631/6509640, Fax: 05631/65096409, E-Mail: info@till-eisenbeis.de bestellt worden.
Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Limburg, Walderdorffstraße 12, 65549 Limburg a.d.Lahn einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Limburg, 16.07.2026
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