Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Naughty Nuts GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Maastrichter Straße 38A, 50672 Köln
Handelsregister
Amtsgericht Köln HRB 103203
EUID
DER3306.HRB103203
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Köln
Aktenzeichen
70g IN 15/23
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt Benno Goost
Adresse
Friesenplatz 17 a, 50672 Köln
Termine & Fristen
Amtsantritt Verwalter
01.04.2023
Gegenstand des Unternehmens
der Handel mit Produkten insbesondere aus Nüssen und Samen. Die Gesellschaft verfolgt den weiteren Zweck, mit ihrer Geschäftstätigkeit eine erheblich positive Wirkung auf das Gemeinwohl sowie die Umwelt zu erzielen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Amtsgericht Köln hat ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Naughty Nuts GmbH eingeleitet. Das Verfahren ist mit dem Aktenzeichen 70g IN 15/23 geführt. Der Schuldner ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103203 eingetragen und hat seinen Sitz in Köln. Gesetzliche Vertreter sind die Geschäftsführer Lorenz Greiner und Benjamin Porten. Der Rechtsanwalt Benno Goost ist als Insolvenzverwalter bestellt und übt sein Amt seit dem 01.04.2023 aus. Das Gericht bewilligt dem Verwalter einen Vorschuss auf Vergütung und Auslagen gemäß § 9 InsVV, da das Verfahren eine lange Dauer hat und ein hoher Arbeits- und Verwaltungsaufwand erforderlich ist. Die Angaben zu den entstandenen Auslagen sind glaubhaft gemacht worden. Der Beschluss ist teilweise anonymisiert; der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln eingesehen werden.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103203 eingetragenen Naughty Nuts GmbH, Maastrichter Str. 38 A, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lorenz Greiner, Maastrichter Str. 38 A, 50672 K…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103203 eingetragenen Naughty Nuts GmbH, Maastrichter Str. 38 A, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Lorenz Greiner, Maastrichter Str. 38 A, 50672 Köln und Herrn Benjamin Porten, Maastrichter Str. 38 A, 50672 Köln
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Benno Goost, Friesenplatz 17 a, 50672 Köln
wird auf das Entgelt des Insolvenzverwalters folgender Vorschuss bewilligt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
Vorschuss X €
Der Vorschuss kann der Insolvenzmasse entnommen werden. Er wird bei der endgültigen Festsetzung der Vergütung und der Auslagen angerechnet.
Gründe:
Der Verwalter übt sein Amt seit dem 01.04.2023 aus. Nach Abschluss der Tätigkeit hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Im Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens und den erforderlichen hohen Arbeits- und Verwaltungsaufwand kann das Gericht einen Vorschuss bewilligen (§ 9 InsVV). Es ist sachgerecht, im vorliegenden Verfahren von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Angaben über die entstandenen Auslagen sind glaubhaft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.Der Beschluss ist teilweise anonymisiert. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1311 eingesehen werden.
70g IN 15/23
Amtsgericht Köln, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103203 eingetragenen Naughty Nuts GmbH, Maastrichter Str. 38 A, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Porten und Herrn Lorenz Greiner, Köln
…
Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70g IN 15/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 103203 eingetragenen Naughty Nuts GmbH, Maastrichter Str. 38 A, 50672 Köln, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Benjamin Porten und Herrn Lorenz Greiner, Köln
wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO). Der Prüfungsstichtag ist
Montag,der 10.03.2025.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind ab dem 10.02.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Köln, Zimmer Nr. 1311 niedergelegt.
Spätestens zum Prüfungsstichtag muss ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 15/23
Amtsgericht Köln, 30.10.2024
Monitoring für dieses Unternehmen aktivieren
Erhalte Benachrichtigungen bei neuen Bekanntmachungen, Terminänderungen oder neuen gerichtlichen Dokumenten.
Wir respektieren Ihre Privatsphäre. Wir verwenden derzeit keine Cookies, die Ihrer Einwilligung bedürfen. Diese Einstellungen ermöglichen es uns jedoch, Ihre Präferenz für künftige Funktionen zu speichern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und im Impressum.