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Im Restschuldbefreiungsverfahren der Shahnaz Nawabi ist der Schuldnerin durch Beschluss des Amtsgerichts Wiesbaden vom 01.10.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin am 26.08.2019 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Die Bekanntmachung wurde am 07.01.2026 vom Amtsgericht Wiesbaden veröffentlicht.
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