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Insolvenzprofil
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der Betrieb, die Verwaltung und Betreuung von eigens anzumietenden Gewerberäumen auf dem Gebiet der Gaststätten sowie Gastronomiebetrieb (Restaurant), Betrieb von Bistros (Sportsbar, Café), von Wettbüros (Sportwetten) sowie von Kosmetikstudios.
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Senatus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Zarko Jojic, ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 08.01.2026 mangels Masse abgewiesen worden. Die Entscheidung erging gemäß § 26 Abs. 1 InsO. Gegen diese Entscheidung kann von der Antragstellerin und der Antragsgegnerin innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung der Entscheidung. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist zwei Tage nach der Veröffentlichung. Das vollständige Beschlussdokument kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
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