Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
NB CLEANING GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Aktuell
Vorläufige Maßnahmen
3Offen
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Im Kordel 6b, 54528 Salmtal
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 46774
EUID
DET2408V.HRB46774
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 70/25
Phase
Vorläufiges Insolvenzverfahren
Insolvenzverwalter
Name
Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty
Adresse
Kornmarkt 4, 54290 Trier
Telefon
0651/170830-123
E-Mail
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.10.2025
Aufhebung Sicherungsmaßnahmen
21.11.2025
Vergütungsfestsetzung
03.03.2026
Gegenstand des Unternehmens
Reinigungsdienstleistungen aller Art spezialisiert auf Hotelreinigung, Entwicklung und Vermarktung einer Hotelapp.
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 23.10.2025 ist über das Vermögen der NB CLEANING GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty bestellt worden. Am 21.11.2025 ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen aufgehoben worden. Im Rahmen des vorläufigen Insolvenzverfahrens hat der vorläufige Insolvenzverwalter am 20.11.2025 die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Wittlich hat am 03.03.2026 die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht zu veröffentlichen sind. Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wurde Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung gegeben.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Langwiese 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas L…
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Langwiese 8, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Die Vergütung wird gegen die Antragsgegnerin festgesetzt.
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 20.11.2025 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 13.339,65 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.
II.
1. Das vorliegende vorläufige Insolvenzverfahren ist durch mehrere Faktoren gekennzeichnet, die eine Erhöhung der Vergütung rechtfertigen:
- Ein Zuschlag von 20 % wurde wegen aufwändiger Sachverhaltsaufklärung und Vermögenssicherung bei obstruierendem Schuldner gewährt.
- Weitere 5 % wurden für den außergewöhnlich erhöhten Informationsaufwand gewährt.
Es wird ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 25 % für die vorbezeichneten Erschwernisse gewährt. Der zugrundeliegende Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters ermittelt sich daher wie folgt (BGH, Beschluss vom 27.09.2012 - IX ZB 243/11):
Regelvergütung 25 %
Besondere Tätigkeiten und Erschwernisse 25 %
Gesamtbruchteil der Regelvergütung des Insolvenzverwalters 50 %
Regelvergütung des Insolvenzverwalters EUR
davon 50 % EUR
III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 03.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Langwiese 8, 54497 Morbach, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des In…
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Langwiese 8, 54497 Morbach, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Der Antragsgegnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Wittlich, 05.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 70/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB ), vertr. d.: Richard Nussberger, 54344 Kenn, (Geschäftsführer), ist am 23.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antrag…
Az.: 7a IN 70/25 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB ), vertr. d.: Richard Nussberger, 54344 Kenn, (Geschäftsführer), ist am 23.10.2025 die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt LL.M. Alexander Thomas Lamberty, Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt Insolvenzverwalter, Kornmarkt 4, 54290 Trier, Tel.: 0651/170830-123, E-Mail: Alexander.Lamberty@tbs.insolvenzverwalter.de bestellt worden.
Amtsgericht Wittlich, 23.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Neuenhofstraße 99, 5400 Baden, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 23.10.2025 aufgehoben worden.
A…
7a IN 70/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der NB CLEANING GmbH, Im Kordel 6b, 54528 Salmtal (AG Wittlich, HRB 46774), vertr. d.: Richard Nussberger, Neuenhofstraße 99, 5400 Baden, SCHWEIZ, (Geschäftsführer), ist der Beschluss über die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen vom 23.10.2025 aufgehoben worden.
Amtsgericht Wittlich, 21.11.2025
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