Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Highland Cars GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Adresse
Tannenweg 15, 54497 Morbach
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Wittlich HRB 44037
EUID
DET2408V.HRB44037
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Wittlich
Aktenzeichen
7a IN 70/21
Phase
Schlusstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
02.10.2024
Schlusstermin
22.09.2025
Gegenstand des Unternehmens
Der Autohandel, Reifenhandel, Reifenservice und Montagearbeiten sowie Servicearbeiten an Kraftfahrzeugen.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH ist eröffnet. Die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch hat ihre Vergütung und Auslagen festsetzen lassen, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der Schlusstermin wurde auf den 22.09.2025 bestimmt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Das Verfahren ist in der Phase der Schlussverteilung/Schlusstermin angelangt.
Originalbekanntmachung · Schlusstermin
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch sind festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der Schlusstermin wurde auf den 22.09.2025 bestimmt, um di…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH ist eröffnet. Die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch sind festgesetzt worden, wobei die Beträge gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht veröffentlicht werden. Der Schlusstermin wurde auf den 22.09.2025 bestimmt, um die Schlussrechnung zu erörtern und Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis zu erheben. Die Zustimmung zur Schlussverteilung ist gemäß § 196 InsO erteilt worden. Im Rahmen des Verfahrens wurden festgestellte Forderungen in Höhe von bis zu 99.030,29 € berücksichtigt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 26.314,22 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Ein besonderer Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen war für den 02.10.2024 angesetzt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), vertr. d.: 1. Robert Seidler, Bahnhofsweg 32, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), 2. Eugen Ditz, Hauptstraße 13, 55758 Wirschweiler, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der…
7a IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), vertr. d.: 1. Robert Seidler, Bahnhofsweg 32, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), 2. Eugen Ditz, Hauptstraße 13, 55758 Wirschweiler, (Geschäftsführer), sind die Vergütung und Auslagen der Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Christine Frosch festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wittlich eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Der Insolvenzverwalterin wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 13.11.2024 beantragte die Insolvenzverwalterin die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt 32.672,47 EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
III.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von 70,00 EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 20 erfolgten Zustellungen sind gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV, Nr. 9002 KV GKG je Zustellung 3,50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 02.03.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), vertr. d.: 1. Robert Seidler, Bahnhofsweg 32, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), 2. Eugen Ditz, Hauptstraße 13, 55758 Wirschweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung z…
7a IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), vertr. d.: 1. Robert Seidler, Bahnhofsweg 32, 54497 Morbach, (Geschäftsführer), 2. Eugen Ditz, Hauptstraße 13, 55758 Wirschweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Zustimmung zur Schlussverteilung wird erteilt (§ 196 InsO).
Schlusstermin wird bestimmt auf:
22.09.2025.
Der Termin dient der
a) Erörterung der Schlussrechnung der Insolvenzverwalterin
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c)
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wittlich, Kurfürstenstraße 63, 54516 Wittlich, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: safe-sp1-1442821396911-015916959 ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Wittlich, 24.06.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 70/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 70/21 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Ins…
Az.: 7a IN 70/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 70/21 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Wittlich niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 26.314,22 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 99.030,29 €.
Amtsgericht Wittlich, 25.08.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Az.: 7a IN 70/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 70/21 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Wittlich ni…
Az.: 7a IN 70/21 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich soll bei dem Amtsgericht/Insolvenzgericht Wittlich zu Aktenzeichen 7a IN 70/21 der Schlusstermin stattfinden. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts/Insolvenzgerichts Wittlich niedergelegt. Der Überschuss gemäß Schlussbericht beläuft sich auf 26.314,22 €, abzüglich noch zu begleichender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Zu berücksichtigen sind festgestellte Forderungen in Höhe von 94.992,67 €.
Amtsgericht Wittlich, 17.09.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
7a IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), vertr. d.: 1. Robert Seidler, Aacher Weg 86a, 54293 Trier, (Geschäftsführer), 2. Eugen Ditz, Hauptstraße 13, 55758 Wirschweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin …
7a IN 70/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Highland Cars GmbH, Im Brühl 10, 54487 Wintrich (AG Wittlich, HRB 44037), vertr. d.: 1. Robert Seidler, Aacher Weg 86a, 54293 Trier, (Geschäftsführer), 2. Eugen Ditz, Hauptstraße 13, 55758 Wirschweiler, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Besonderer Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen und ggf. der geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird bestimmt auf
02.10.2024.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden 1 Woche vor dem oben genannten Termin in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wittlich, 21.08.2024
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