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Insolvenzprofil
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Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NBS Niederlausitzer Bahnservice GmbH ist in der Phase der Vergütungsfestsetzung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Dr. Heintze, sind die Regelvergütung nach § 63 Abs. 3 InsO nebst begründeten Zuschlägen sowie die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund einer vergütungsrelevanten Insolvenzmasse in Höhe von 903.829,93 Euro nebst Umsatzsteuer festgesetzt worden. Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen entweder die sofortige Beschwerde oder die Erinnerung eingelegt werden. Die Frist beginnt spätestens zwei Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung oder bei früherer Zustellung mit diesem Zeitpunkt. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro übersteigt; andernfalls ist der Rechtsbehelf der Erinnerung zulässig. Die Schriftstücke sind beim Amtsgericht Cottbus einzureichen.
Originalbekanntmachung
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