Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
ND Transport GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hessen
Adresse
An d. Lache 29 B, 65479 Raunheim
Handelsregister
Amtsgericht Darmstadt HRB 106756
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEM1103.HRB106756
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Darmstadt
Aktenzeichen
9 IN 433/26
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
24.06.2026 , 12:00 Uhr
Aufhebung
10.08.2026
Festsetzung Vergütung/Auslagen
01.09.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Erbringung von Transport- und Logistikdienstleistungen, die Frachtvermittlung sowie die Vermietung von LKW
Wirtschaftszweig
Hauptbranche
Transport & Logistik
Subbranche
Spedition
Nebenbranche
Vermietung & Leasing
Geschäftstätigkeit
Transport- und Logistikdienstleistungen, Frachtvermittlung sowie LKW-Vermietung
Zusammenfassung des Verfahrens
Am 24.06.2026 ist im Verfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Gegen die Antragsgegnerin sind damit vorläufige Sicherungsmaßnahmen eingetreten, wonach Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Sarris bestellt worden. Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen, und der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Über das Vermögen der ND Transport GmbH ist am 24.06.2026 ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Am selben Tag wurde gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Sarris zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner des Schuldners wurde angewiesen, nur no…
Über das Vermögen der ND Transport GmbH ist am 24.06.2026 ein Insolvenzantragsverfahren eingeleitet worden. Am selben Tag wurde gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Martin Sarris zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Der Schuldner des Schuldners wurde angewiesen, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung ist am 10.08.2026 aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH wurde durch das Amtsgericht Darmstadt behandelt. Am 24.06.2026 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt, wobei Rechtsanwalt Martin Sarris zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin war eingeschränkt…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH wurde durch das Amtsgericht Darmstadt behandelt. Am 24.06.2026 ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt, wobei Rechtsanwalt Martin Sarris zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Die Verfügungsbefugnis der Schuldnerin war eingeschränkt und Zahlungen an den Schuldner wurden untersagt. Am 10.08.2026 ist die vorläufige Verwaltung aufgehoben worden. Im weiteren Verfahrensverlauf sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss vom 01.09.2026 festgesetzt worden, wobei die konkreten Beträge im Text nicht ausgefüllt waren (Platzhalter X). Dem Verwalter wurde gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Geschäfts-Nr.: 9 IN 433/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 106756), vertr. d.: Döner Yilmaz, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 12:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeor…
Geschäfts-Nr.: 9 IN 433/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 106756), vertr. d.: Döner Yilmaz, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), ist am 24.06.2026 um 12:00 Uhr gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Martin Sarris, klein sarris saraf partnerschaft mbb, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611/16666-0, Fax: 0611/16666-77, E-Mail: insolvenz@ranowi.de bestellt worden.
Den Schuldnern des Schuldners wurde verboten, an den Schuldner zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wurde ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Schuldner des Schuldners werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).
Amtsgericht Darmstadt, 24.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 433/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 106756), vertr. d.: Döner Yilmaz, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 10.08.2026 aufgehoben worden.
Amtsg…
9 IN 433/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 106756), vertr. d.: Döner Yilmaz, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der vorläufigen Verwaltung am 10.08.2026 aufgehoben worden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.08.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
9 IN 433/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 106756), vertr. d.: Döner Yilmaz, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolv…
9 IN 433/26 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ND Transport GmbH, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim (AG Darmstadt, HRB 106756), vertr. d.: Döner Yilmaz, Danziger Straße 1, 65474 Bischofsheim, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden auf:
X
EUR Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Auslagen zuzüglich
X
EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
EUR Gesamtbetrag
Dem vorläufigen Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Martin Sarris, klein sarris saraf partnerschaft mbb, Willy-Brandt-Allee 18, 65197 Wiesbaden, Tel.: 0611/16666-0, Fax: 0611/16666-77, E-Mail: insolvenz@ranowi.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e:
Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 24.06.2026 angeordnet. Nach § 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters besonders vergütet.
Grundlage für die Vergütungsberechnung ist das Vermögen, auf das sich die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters während des Eröffnungsverfahrens erstreckt, § 11 Absatz 1 Satz 2 InsVV. Liegt die hieraus errechnete Vergütung unter der gesetzlichen Mindestvergütung für den Insolvenzverwalter, § 2 Absatz 2 InsVV, so kann der vorläufige Insolvenzverwalter die ungekürzte Mindestvergütung geltend machen (BGH, Beschluss vom 13.07.2006, IX ZB 104/05; Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08). Diese beläuft sich im vorliegenden Verfahren auf X Euro.
Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.
Nach § 7 InsVV wird zusätzlich zur Vergütung und zur Erstattung der Auslagen die von dem Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2026
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