Berichts- und PrüfungsterminNordrhein-WestfalenHRB 18228
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Insolvenzprofil
NEESEN Bau- und Projektgesellschaft mbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Benrader Straße 50, 47918 Tönisvorst
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 18228
EUID
DER1504.HRB18228
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Krefeld
Aktenzeichen
92 IN 3/21
Phase
Berichts- und Prüfungstermin
Termine & Fristen
Prüfungstermin
08.04.2024
Gegenstand des Unternehmens
die Generalübernahme von schlüsselfertigen Bauten, die Altbausanierung, die Vermittlung von Bauaufträgen, der Handel mit, der Vertrieb und der Einbau von Bauelementen und Fliesen, der Trocken- und Akustikbau, Abbrucharbeiten sowie der Handel mit Baustoffen
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NEESEN Bau- und Projektgesellschaft mbH ist anhängig. Das Amtsgericht Krefeld hat angeordnet, dass die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden. Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.04.2024. Bis zu diesem Datum muss ein schriftlicher Widerspruch gegen zu prüfende Forderungen bei Gericht eingehen. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld zur Einsicht niedergelegt. Gegen den Beschluss steht der Rechtsbehelf der Erinnerung innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung zu.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18228 eingetragenen NEESEN Bau- und Projektgesellschaft mbH, Benrader Straße 50, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isolde Char…
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 3/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 18228 eingetragenen NEESEN Bau- und Projektgesellschaft mbH, Benrader Straße 50, 47918 Tönisvorst, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Isolde Charlotte Neesen, Vorster Straße 450, 41169 Mönchengladbach
wird angeordnet:
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Geprüft wird/werden nachfolgende Forderung/en mit laufender Nummer:
60 - 65
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 08.04.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 047 niedergelegt.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
92 IN 3/21
Amtsgericht Krefeld, 07.03.2024
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