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Insolvenzprofil
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Hochbau und alle damit zusammenhängenden Nebentätigkeiten.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der NELSON-BAU UG (haftungsbeschränkt) ist anhängig. Das Registergericht ist das Amtsgericht München. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt die Prüfung der bis zum 14.04.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (Tabellenblattnummer 18-21) im schriftlichen Verfahren. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, den Forderungsanmeldungen bis zum 29.05.2026 schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt. Die Bekanntmachung stammt vom Amtsgericht Weilheim i.OB als Insolvenzgericht und ist auf den 28.04.2026 datiert.
Originalbekanntmachung
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