Aufhebung des VerfahrensNordrhein-WestfalenHRA 4813
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Insolvenzprofil
Nelson, Michael
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Handelsregister
Amtsgericht Iserlohn HRA 4813
EUID
DER2604.HRA4813
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
254 IN 35/19
Phase
Aufhebung des Verfahrens
Termine & Fristen
Eröffnung
24.06.2019
Prüfungstermin
28.08.2024
Abtretungsfristende
24.06.2025
Fristende Restschuldbefreiung
22.07.2025
Restschuldbefreiung erteilt
30.07.2025
Schlussverteilung zugestimmt
08.10.2025
Fristende Widerspruch Schlussverteilung
19.11.2025
Aufhebung des Verfahrens
14.01.2026 , 07:31 Uhr
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Nelson ist am 24.06.2019 eröffnet worden. Der Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger wurde als Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Schritte im schriftlichen Verfahren durchgeführt, darunter die Anhörung der Insolvenzgläubiger zur Restschuldbefreiung und die Prüfung der Schlussrechnung sowie der Forderungen bis zum 19.11.2025. Die Abtretungsfrist endete am 24.06.2025, woraufhin dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO mit Beschluss vom 30.07.2025 erteilt wurde. Nach Zustimmung zur Schlussverteilung durch das Gericht ist das Verfahren am 14.01.2026 um 7:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden.
Originalbekanntmachung · Aufhebung des Verfahrens
Bekanntmachung
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Nelson ist am 24.06.2019 eröffnet worden. Der Schuldner war ehemals selbstständig als Inhaber der Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. tätig. Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden ver…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Herrn Michael Nelson ist am 24.06.2019 eröffnet worden. Der Schuldner war ehemals selbstständig als Inhaber der Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. tätig. Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger wurde zum Insolvenzverwalter bestellt. Im Laufe des Verfahrens wurden verschiedene Schritte im schriftlichen Verfahren durchgeführt, darunter die Anhörung zur Restschuldbefreiung und die Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen mit einem Stichtag am 28.08.2024. Die Abtretungsfrist endete am 24.06.2025. Da keine Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung gestellt wurden, ist dem Schuldner die Restschuldbefreiung gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO mit Beschluss vom 30.07.2025 erteilt worden. Das Insolvenzverfahren selbst ist am 14.01.2026 nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben worden. Die Vergütung des Verwalters wurde auf Grundlage einer Masse von 27.838,53 EUR festgesetzt. Für die Gläubiger im Rang nach § 38 InsO standen Forderungen in Höhe von 227.184,06 EUR zur Verfügung, wofür ein Verteilungsbetrag von ca. 8.590,00 EUR bereitstand.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel,
ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des
Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma
Zerspanungstechnik Nelson e.…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel,
ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des
Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma
Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson
(Mendener Straße 22a, Hemer)
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund
wird heute, am 14.01.2026, um 7:31 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 14.01.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel, ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. In…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel, ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson (Mendener Straße 22a, Hemer)
wird die Durchführung der Anhörung der Insolvenzgläubiger zu dem Antrag des Schuldners auf Erteilung von Restschuldbefreiung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 300; 290; 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 22.07.2025 im schriftlichen Verfahren Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung zu stellen. Anträge sind auf die Versagungsgründe des § 290 InsO zu stützen und sind innerhalb der Frist glaubhaft zumachen.
Die bisherigen Sachstandsberichte sowie eine eventuell vom Insolvenzverwalter abgegebene Stellungnahme liegen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 aus.
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 01.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel, ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma Zerspanungstechnik Nelson…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel, ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson (Mendener Straße 22a, Hemer)
wird dem Schuldner die Restschuldbefreiung gem. § 300 Abs. 1 Satz 1 InsO erteilt. Die Restschuldbefreiung wirkt gegen alle Insolvenzgläubiger, auch solche, deren Forderungen bis zur Aufhebung des Insolvenzverfahrens nicht zur Insolvenztabelle angemeldet und geprüft wurden (§§ 301, 38 InsO).
Das Vermögen, das der Schuldner nach Ende der Abtretungsfrist oder nach Eintritt der Voraussetzungen des § 300 Abs. 1 S. 2 InsO erwirbt, gehört nicht mehr zur Insolvenzmasse. Dies gilt nicht für Vermögensbestandteile, die auf Grund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse zurückgewährt werden oder die auf Grund eines vom Insolvenzverwalter geführten Rechtsstreits oder auf Grund Verwertungshandlungen des Insolvenzverwalters zur Insolvenzmasse gehören.
Bis zur Rechtskraft der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung hat der Verwalter den Neuerwerb, der dem Schuldner zusteht, treuhänderisch zu vereinnahmen und zu verwalten. Danach hat er dem Schuldner den Neuerwerb herauszugeben.
Von der Restschuldbefreiung nicht erfasst werden die gem. § 302 InsO ausgenommenen Forderungen.
Das diesem Beschluss zugrundeliegende Insolvenzverfahren wurde am 24.06.2019 eröffnet.
Gründe:
Die Abtretungsfrist ist am 24.06.2025 verstrichen. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung wurden nicht gestellt. Dem Schuldner war daher die Restschuldbefreiung antragsgemäß zu erteilen.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 300 Abs. 4; 4 InsO, § 569 ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG gegeben. Sie steht dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu, der bei der Anhörung nach Absatz 1 die Versagung der Restschuldbefreiung beantragt oder der das Nichtvorliegen der Voraussetzungen einer vorzeitigen Restschuldbefreiung nach Absatz 2 geltend gemacht hat.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 30.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, geboren am 16.06.1966,
Leveringhauser Straße 175 , 44581 Castrop-Rauxel,
Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, geboren am 16.06.1966,
Leveringhauser Straße 175 , 44581 Castrop-Rauxel,
Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson (Mendener Straße 22a, Hemer)
hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.
Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 227.184,06 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von ca. 8.590,00 EUR zur Verfügung. Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 10.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, geboren am 16.06.1966,
Leveringhauser Straße 175 , 44581 Castrop-Rauxel,
Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, geboren am 16.06.1966,
Leveringhauser Straße 175 , 44581 Castrop-Rauxel,
Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson (Mendener Straße 22a, Hemer)
sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 27.838,53 EUR zugrunde gelegt. Die Vergütung hat das Gericht auf der Grundlage eines Regelsatz ermittelt. Dieser Regelsatz besteht in einem degressiv steigenden Prozentwert der Insolvenzmasse (§ 10, 2 Abs. 1 InsVV) und wurde im vorliegenden Verfahren auf den 1-fachen Regelsatzes festgesetzt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 01.10.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Neben dem Pauschbetrag hat das Gericht auch die dem Insolvenzverwalter die infolge der Übertragung der Zustellungen entstandenen Auslagen zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Dortmund statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Dortmund, Gerichtsstraße 22, 44135 Dortmund einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Dortmund eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 eingesehen werden.
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel,
ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des
Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma
Zerspanungstechnik Nelson…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, Leveringhauser Straße 175, 44581 Castrop-Rauxel,
ehemals selbstständig als Inhaber der im Handelsregister des
Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragen gewesenen Firma
Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson
(Mendener Straße 22a, Hemer)
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
19.11.2025
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Schlussrechnung des Verwalters;
- zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen;
- Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse;
- der Prüfung evtl. nachträglich angemeldeter und noch nicht geprüfter Forderungen einschließlich der Änderung früherer Anmeldungen im schriftlichen Verfahren (§ 177 Abs. 1 InsO);
Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 aus.
Dort sind dann auch die Tabelle mit den evtl. noch zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Der oben genannte Stichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO). Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei dem Insolvenzgericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 08.10.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, geboren am 16.06.1966, Leveringhauser Straße 175 , 44581 Castrop-Rauxel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh.…
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 254 IN 35/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Michael Nelson, geboren am 16.06.1966, Leveringhauser Straße 175 , 44581 Castrop-Rauxel, Inhaber der im Handelsregister des Amtsgerichtes Iserlohn unter HRA 4813 eingetragenen Firma Zerspanungstechnik Nelson e.K. Inh. Michael Nelson (Mendener Straße 22a, Hemer)
Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen (hier: Rang 0 Nr. 9 - 11) werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 28.08.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Dortmund, Nebenstelle, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, Zimmer Nr. 3.315 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
254 IN 35/19
Amtsgericht Dortmund, 18.07.2024
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