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Insolvenzprofil
Neo Energy Aviation GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Adresse
Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach
Handelsregister
Amtsgericht Mönchengladbach HRB 22134
EUID
DER1504.HRB22134
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
20 IN 26/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
23.04.2024 , 13:22 Uhr
Eröffnung
01.07.2024 , 09:14 Uhr
Anzeige Masseunzulänglichkeit
12.07.2024
Forderungsanmeldefrist
01.09.2024
Berichtstermin
01.10.2024
Stichtag Gläubigerversammlung
16.05.2025
Stichtag Gläubigerversammlung
13.02.2026
Gegenstand des Unternehmens
die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Handel mit und die Vermittlung von Flugzeugen, Flugzeugteilen, Treibstoff, Transportkapazitäten, Vermietung und Leasing von Luftfahrzeugen und Flugzeugteilen, die Ausbildung und Fortbildung von Testpiloten und die Vermittlung von Trainings- und Spezialluftfahrzeugen sowie der Betrieb von Luftfahrzeugen für den zivilen und militärischen Markt; Einsatz und Betrieb von Flugzeugen für spezielle Einsätze für zivile und staatliche Einsätze, Betrieb und Ausbildung von Piloten auf Flugzeugen zur Zieldarstellung für zivile und militärische Zwecke.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neo Energy Aviation GmbH (HRB 22134, Mönchengladbach) ist am 01.07.2024 um 09:14 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Antrag auf Eröffnung ist am 18.04.2024 von einem Gläubiger gestellt worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter ist seit der Anordnung der vorläufigen Maßnahmen am 23.04.2024 Rechtsanwalt Guido Utsch, der zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endete am 01.09.2024. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2024. Am 12.07.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht. Im weiteren Verfahrensverlauf wird für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über die Klageerhebung gegen die OSIT Holding GmbH das schriftliche Verfahren angeordnet. Der Stichtag für die schriftlichen Stellungnahmen hierzu ist der 13.02.2026. Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen, das Verfahren wird schriftlich durchgeführt.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neo Energy Aviation GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Guido Utsch, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis …
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neo Energy Aviation GmbH ist am 01.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Vorläufiger Insolvenzverwalter war Rechtsanwalt Guido Utsch, der später zum endgültigen Insolvenzverwalter ernannt wurde. Die Forderungen der Insolvenzgläubiger waren bis zum 01.09.2024 anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 01.10.2024. Am 17.07.2024 hat der Insolvenzverwalter die Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingereicht, was auf eine Einstellung des Verfahrens hindeutet. Im weiteren Verfahrensverlauf wurden Gläubigerversaltungen zur Beschlussfassung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen angeordnet, darunter die Klageerhebung gegen die OSIT Holding GmbH und die Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Flugzeug Aero Vodochody L-39. Die entsprechenden Stichtage für diese schriftlichen Verfahren sind der 13.02.2026 bzw. der 16.05.2025.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviation GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviation GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard Lemberg,
wird für eine besondere Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Klageerhebung, das schriftliche Verfahren angeordnet.
Stichtag, bis zu welchen die schriftlichen Stellungnahmen der Beteiligten beim Insolvenzgericht vorliegen müssen, ist
der 13.02.2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu vorstehendem Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen.
Genehmigung (ggf. unter Beantragung von Prozesskostenhilfe) zur Einreichung einer Klage gegen die OSIT Holding GmbH gerichtet auf
- Herausgabe des aus dem Verkauf des Flugzeuges Beechcraft F90-1 (King Air) erzielten Erlöses
- Zustimmung zur Auszahlung des treuhänderisch hinterlegten Erlöses aus der Veräußerung des Flugzeuges Beechcraft H-18
Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag des Insolvenzverwalters auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 23.01.2026 nebst Beschlussantrag verwiesen.Der Antrag mit den Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden.
Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten.
Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
20 IN 26/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 02.02.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard Lemberg ,
ist am 23.04.2024, um 13:22 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
20 IN 26/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 23.04.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Richard Lemberg, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Jörg Richard Lemberg, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach,
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.07.2024, um 09:14 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 18.04.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags eines/einer Gläubigers/in.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Guido Utsch, Croonsallee 29, 41061 Mönchengladbach, Telefon: 02161 / 2476940, Fax: 021612476949.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 01.09.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 01.10.2024.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- zur Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Soweit zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) des Insolvenzverwalters bis zum Stichtag kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers bei Gericht eingeht, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen sowie der Bericht des Insolvenzverwalters werden spätestens ab dem 11.09.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 26/24
Mönchengladbach, 01.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard L…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard Lemberg ,
wird der Beschluss vom 01.07.2024 gemäß § 4 InsO i. V. m. § 319 ZPO wegen offenbarer Unrichtigkeit dahingehend berichtigt, dass die Firma der Schuldnerin Neo Energy Aviation GmbH lautet.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
20 IN 26/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 19.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard L…
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviaton GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard Lemberg ,
ist am 12.07.2024 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
20 IN 26/24
Amtsgericht Mönchengladbach, 17.07.2024
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviation GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard …
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 20 IN 26/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 22134 eingetragenen Neo Energy Aviation GmbH, Flughafenstraße 81, 41066 Mönchengladbach, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jörg Richard Lemberg,
Stichtag, der der Abhaltung einer besonderen Gläubigerversammlung (§§ 5 Abs. 2, 74, 75 InsO) entspricht, ist der 16.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen zu dem nachfolgenden Tagesordnungspunkt bei Gericht einreichen:
zur Beschlussfassung über Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§§ 160, 161 InsO), hier: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages über das Flugzeug Aero Vodochody L-39, Wegen der näheren Einzelheiten wird auf den Antrag auf Einberufung der Gläubigerversammlung vom 11.04.2025 nebst Beschlussantrag verwiesen.
Der Antrag mit den ausführlichen Gründen zur Beschlussvorlage kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Mönchengladbach, Nebenstelle, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach, Zimmer Nr. C 210 eingesehen werden. Die Stellungnahme sollte einen Beschlussvorschlag enthalten. Nimmt an der schriftlichen Abstimmung kein stimmberechtigter Gläubiger teil, ist von einer Beschlussunfähigkeit auszugehen. Somit gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§§ 5 Abs. 2 ; 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Amtsgericht Mönchengladbach, 28.04.2025
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