Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Neonamic GmbH i. L.
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Aktuell
Insolvenzeröffnung
4Offen
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Hamburg
Adresse
Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg HRB 150475
EUID
DEK1101.HRB150475
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Hamburg
Aktenzeichen
67g IN 375/24
Phase
Laufendes Insolvenzverfahren
Termine & Fristen
Anordnung vorläufiger Maßnahmen
06.12.2024 , 15:11 Uhr
Eröffnung
04.02.2025 , 14:31 Uhr
Forderungsanmeldefrist
02.04.2025
Niederlegung Forderungsverzeichnis
14.04.2025
Berichtstermin
02.05.2025
Masseunzulänglichkeit
10.07.2025
Gegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich Innovation und nutzerzentrierte Produktentwicklung, insbesondere im Bereich User Experience.
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neonamic GmbH i. L., ehemals Charlottenregstraße 21, 20257 Hamburg, ist am 04.02.2025 um 14:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet worden. Der Insolvenzantrag der Schuldnerin ist am 05.12.2024 bei Gericht eingegangen. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen bestellt worden. Forderungen der Gläubiger sind bis zum 02.04.2025 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.05.2025. Am 10.07.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters über das Vorliegen einer Masseunzulänglichkeit eingegangen.
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neonamic GmbH i. L. wurde am 04.02.2025 um 14:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.12.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 06.12.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum…
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neonamic GmbH i. L. wurde am 04.02.2025 um 14:31 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Grundlage war ein Antrag der Schuldnerin vom 05.12.2024. Vorläufige Maßnahmen waren bereits am 06.12.2024 angeordnet worden, wobei Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt wurde. Mit dem Eröffnungsbeschluss ist derselbe Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen als endgültiger Insolvenzverwalter ernannt worden. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen endet am 02.04.2025. Der Stichtag für den Berichts- und Prüfungstermin ist der 02.05.2025. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt; eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Spätestens am 14.04.2025 werden die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen zur Einsicht niedergelegt. Am 10.07.2025 ist die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 375/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragenen Neonamic GmbH i. L., ehemals: Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer
ist am 10.07.2025 …
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 375/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragenen Neonamic GmbH i. L., ehemals: Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer
ist am 10.07.2025 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).
67g IN 375/24
Amtsgericht Hamburg, 15.07.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 375/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragenen Neonamic GmbH i. L., gegründet am 06.02.2018, ehemals: Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer
Geschäftszweig: Geg…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 375/24
Über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragenen Neonamic GmbH i. L., gegründet am 06.02.2018, ehemals: Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer
Geschäftszweig: Gegentand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich Innovation und nutzerzentrierte Produktentwicklung, insbesondere im Bereich User Experience.
wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 04.02.2025, um 14:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 05.12.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 02.04.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO) entspricht, ist
der 02.05.2025.
Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei Gericht einreichen
- zur Person des Insolvenzverwalters,
- zur Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
und gegebenenfalls:
- zur Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- zur Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- zur Hinterlegungsstelle und zu den Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- zur Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere:
- zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- zur Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
Die Gläubiger haben Gelegenheit, sich bis zum Stichtag auch hierzu gegenüber dem Gericht schriftlich zu äußern. Geht bis dahin kein Widerspruch eines stimmberechtigten Gläubigers ein, so gilt die Zustimmung als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.04.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt.
Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen gegenüber dem Insolvenzverwalter erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes abgegeben werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
67g IN 375/24
Amtsgericht Hamburg, 04.02.2025
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 375/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragenen Neonamic GmbH i. L., ehemals: Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer
Geschäft…
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67g IN 375/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 150475 eingetragenen Neonamic GmbH i. L., ehemals: Charlottenstraße 21, 20257 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Herrn Hans-Gerd Hoyer
Geschäftszweig: Gegentand des Unternehmens sind Dienstleistungen im Bereich Innovation und nutzerzentrierte Produktentwicklung, insbesondere im Bereich User Experience.
ist am 06.12.2024, um 15:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Morgen, Sechslingspforte 2, 22087 Hamburg bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
67g IN 375/24
Amtsgericht Hamburg, 06.12.2024
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