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Insolvenzprofil
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Neotone GmbH ist Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 Abs. 1 InsO eingetreten, was der Insolvenzverwalter am 02.04.2026 angezeigt hat. Mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 29.05.2026 wird die Prüfung der bis zum 29.05.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) auf die Tabellenblattnummern 14 - 17 im schriftlichen Verfahren beschränkt. Die Beteiligten haben die Gelegenheit, bis zum 19.06.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Originalbekanntmachung
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