Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen
Insolvenzprofil
Nerobin Jewelry GmbH
Verfahrensfortschritt
Aktuelle Phase schnell einordnen
1Erfasst
Antrag / Prüfung
2Erfasst
Vorläufige Maßnahmen
3Erfasst
Insolvenzeröffnung
4Aktuell
Berichte & Termine
Stammdaten
Rechtsform
GmbH
Bundesland
Berlin
Handelsregister
Amtsgericht Berlin HRB 151314
EUID
DEF1103R.HRB151314
Insolvenzgericht
Gericht
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
IN 2494/17
Phase
Schlussverteilung
Termine & Fristen
Antrag auf Vergütung
17.10.2025
Beschluss zur Schlussverteilung
22.06.2026
Fristende Einwendungen
03.08.2026
Zusammenfassung des Verfahrens
Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Nerobin Jewelry GmbH ist anhängig. Der Insolvenzverwalter hat am 17.10.2025 die Regelvergütung sowie Auslagen beantragt. Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 22.06.2026 beschlossen, dass für festgestellte Forderungen in Höhe von 284.820,01 EUR ein Betrag von 43.366,82 EUR zur Verteilung steht. Das Schlussverzeichnis wurde niedergelegt. Die Durchführung des Schlusstermins erfolgt im schriftlichen Verfahren; Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung können bis einschließlich 03.08.2026 eingereicht werden. Der Vornahme der Schlussverteilung wird zugestimmt. Es liegt keine Masseunzulänglichkeit mehr vor.
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 2494/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwal…
36n IN 2494/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 17.10.2025 die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV zzgl. der Kosten für die übertragenden Zustellungen aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von BETRAG Euro nebst Umsatzsteuer gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % beantragt.
An von dem Insolvenzverwalter beauftragte Dritte wurde aus der Insolvenzmasse eine Vergütung gezahlt.
Der vollständige Antrag kann durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Die Insolvenzgläubiger erhalten Gelegenheit binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung Einwendungen schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 2494/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Cha…
36n IN 2494/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.06.2026 beschlossen:
Für die festgestellten Forderungen in Höhe von 284.820,01 EUR steht ein Betrag von 43.366,82 EUR zur Verteilung abzüglich der Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren und der Vergütung sowie der Auslagen des Insolvenzverwalters zur Verfügung.
Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 2494/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Cha…
36n IN 2494/17
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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hat das Amtsgericht Charlottenburg am 22.06.2026 beschlossen:
1. Die Durchführung des Schlusstermins gem. § 197 InsO einschließlich
- Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
- Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger
erfolgt im schriftlichen Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 03.08.2026
- Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung
schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Diese Schlussanhörung ersetzt den Schlusstermin.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
2. Der Vornahme der Schlussverteilung gem. § 196 Abs. 2 InsO wird zugestimmt.
In dem Verfahren sind derzeit Forderungen in einer Gesamthöhe von 284.820,01 € zu berücksichtigen, denen ein Massebestand von 43.366,82 € gegenübersteht.
Hiervon sind gemäß § 54 InsO vorrangig die Kosten des Insolvenzverfahrens zu begleichen.
Es wird auf die Ausschlussfristen gemäß §§ 189, 190 und 206 InsO hingewiesen.
Hinweise:
In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Charlottenburg
Amtsgerichtsplatz 1
14057 Berlin
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
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Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
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Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.202
Originalbekanntmachung
Bekanntmachung
36n IN 2494/17
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Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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wird hiermit angezeigt,…
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Nerobin Jewelry GmbH, Rosenthaler Straße 51, 10178 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführer Nicolas Harazim und Patrick Krüger
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 151314
- Schuldnerin -
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wird hiermit angezeigt, dass mithin keine Masseunzulänglichkeit gem. § 208 Inso mehr vorliegt.
Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 22.06.2026
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