Vorläufige Maßnahmen Baden-Württemberg HRB 749455

Profilseite · Insolvenz- und Registerinformationen

Insolvenzprofil

net-maxX GmbH

Verfahrensfortschritt

Aktuelle Phase schnell einordnen

1 Erfasst

Antrag / Prüfung

2 Aktuell

Vorläufige Maßnahmen

3 Offen

Insolvenzeröffnung

4 Offen

Berichte & Termine

Stammdaten

Rechtsform
GmbH
Bundesland
Baden-Württemberg
Adresse
Amalienbadstraße 41 Bau 61, 76227 Karlsruhe
Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Mannheim HRB 749455
Stammkapital
25.000,00 EUR
EUID
DEB8535.HRB749455

Insolvenzgericht

Gericht
Amtsgericht Karlsruhe - Insolvenzgericht
Aktenzeichen
1032/26
Phase
Vorläufige Maßnahmen

Insolvenzverwalter

Name
Rechtsanwältin Andrea Thiel
Adresse
Erbprinzenstraße 27, 76133 Karlsruhe
Telefon
0721 9338060

Termine & Fristen

Anordnung vorläufiger Maßnahmen
28.09.2026 , 07:00 Uhr

Gegenstand des Unternehmens

Die Planung, die Entwicklung, die Erstellung, der Betrieb und die Vermarktung von digitalen Medien sowie die Vermarktung von damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.

Wirtschaftszweig

Hauptbranche
Medien, Werbung & Marketing
Subbranche
Presse & Content
Geschäftstätigkeit
Planung, Entwicklung, Erstellung, Betrieb und Vermarktung digitaler Medien sowie verbundener Dienstleistungen

Zusammenfassung des Verfahrens

Das Amtsgericht Karlsruhe hat am 28.09.2026 über den Antrag der net-maxX GmbH auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen entschieden. Da noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens vorliegt, wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage wurde am 28.09.2026 um 07:00 Uhr die Anordnung von Maßnahmen gemäß §§ 21, 22 InsO getroffen. Dies umfasst ein Verbot von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie die Bestellung einer vorläufigen Insolvenzverwalterin. Die Schuldnerin darf über Gegenstände des Vermögens nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Verwalterin verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über Bankkonten und Außenstände geht auf die vorläufige Insolvenzverwalterin über. Diese ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und Masseverbindlichkeiten zu begründen. Drittschuldnern wird untersagt, an die Schuldnerin zu zahlen. Gegen die Entscheidung kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden.

Originalbekanntmachung

Bekanntmachung

102 IN 1032/26 | In dem Verfahren über den Antrag net-maxX GmbH, Bau 61, Amalienbadstraße 41, 76227 Karlsruhe, vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Heuß und Oliver Stolzenberger Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 749455 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwäl…

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